Zweitstimme: Bedeutung bei der Bundestagswahl
Mit der Zweitstimme wählst du bei der Bundestagswahl eine Partei und ihre Landesliste. Ihr Ergebnis entscheidet grundsätzlich darüber, wie viele der 630 Sitze eine Partei erhält. Deshalb ist die Zweitstimme für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag maßgeblich.
Auf dieser Seite lernst du außerdem, wie Erst- und Zweitstimme zusammenspielen und warum ein gewonnener Wahlkreis nicht immer zu einem Sitz führt.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Was bewirkt die Zweitstimme?
Mit der Zweitstimme entscheidest du dich nicht für eine einzelne Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen Personen, die eine Partei in einem Bundesland für den Bundestag vorschlägt.
Zweitstimme
Die Zweitstimme ist die Stimme für eine Partei und deren Landesliste. Der bundesweite Anteil der gültigen Zweitstimmen bestimmt grundsätzlich den Anteil einer Partei an den 630 Bundestagssitzen.
Vereinfacht gilt: Erhält eine Partei ungefähr 20 Prozent der berücksichtigten Zweitstimmen, erhält sie auch ungefähr 20 Prozent der zu verteilenden Sitze. Die genaue Berechnung erfolgt mit einem besonderen Zuteilungsverfahren und ist komplizierter als diese Grundregel.
Die Zweitstimme heißt zwar „zweite“ Stimme, ist aber für die Sitzverteilung zwischen den Parteien maßgeblich.
Wie unterscheiden sich Erst- und Zweitstimme?
Auf dem Stimmzettel stehen die beiden Stimmen in getrennten Spalten. Sie haben verschiedene Aufgaben:
| Stimme | Du wählst | Unmittelbare Wirkung |
|---|---|---|
| Erststimme | eine Person im eigenen Wahlkreis | Sie bestimmt, wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält. |
| Zweitstimme | eine Partei und ihre Landesliste | Sie bestimmt grundsätzlich die Sitzzahl der Partei. |
Deutschland ist bei Bundestagswahlen in 299 Wahlkreise eingeteilt. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, gewinnt dort. Seit der Wahlrechtsreform 2023 reicht dieser Sieg für Bewerberinnen und Bewerber einer Partei jedoch nicht in jedem Fall für den Einzug aus: Der Sitz muss durch Zweitstimmen der Partei gedeckt sein.
Mit keiner der beiden Stimmen wählst du den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin direkt. Das übernimmt nach der Wahl der Bundestag.
Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.
Mit der Erststimme wählst du eine im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählst du eine und ihre Landesliste. Für die Zahl der Parteisitze ist grundsätzlich die maßgeblich.
Wann ist ein Wahlkreissieg durch Zweitstimmen gedeckt?
Eine Partei kann in einem Bundesland nur so viele ihrer Wahlkreisgewinner in den Bundestag schicken, wie dort durch ihr Zweitstimmenergebnis Sitze verfügbar sind. Das nennt man Zweitstimmendeckung.
Zweitstimmendeckung
Ein Wahlkreissieg ist zweitstimmengedeckt, wenn für ihn innerhalb der Sitzzahl der Partei ein Platz vorhanden ist. Gewinnt die Partei mehr Wahlkreise, als ihr Sitze zustehen, ziehen nicht alle Wahlkreisgewinner ein.
Einer Partei stehen in einem Bundesland 10 Sitze zu. Sie hat dort 3 Wahlkreise gewonnen.
- Die drei gedeckten Wahlkreisgewinner erhalten zuerst Sitze.
- Danach bleiben 10 − 3 = 7 Sitze übrig.
- Diese sieben Sitze werden über die Landesliste besetzt.
Alle drei Wahlkreissiege sind in diesem Beispiel durch Zweitstimmen gedeckt.
Was passiert im umgekehrten Fall? Gewinnt dieselbe Partei 11 Wahlkreise, obwohl ihr nur 10 Sitze zustehen, fehlt für einen Wahlkreissieger die Deckung. Dann ziehen die zehn Wahlkreisgewinner mit den stärkeren Stimmenanteilen ein.
Vor der Reform konnte eine Partei zusätzliche Überhangmandate erhalten; weitere Ausgleichsmandate sollten die Mehrheitsverhältnisse wieder angleichen. Nach dem 2023 reformierten System gibt es diese zusätzlichen Mandate nicht mehr. Die gesetzliche Größe des Bundestages beträgt 630 Sitze.
Welche Parteien werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt?
Für die Bundestagswahl 2025 galt grundsätzlich die Fünf-Prozent-Hürde: Eine Partei musste bundesweit mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreichen, damit ihre Zweitstimmen bei der Sitzverteilung berücksichtigt wurden.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 galt bis zu einer gesetzlichen Neuregelung zusätzlich: Eine Partei unter fünf Prozent wurde berücksichtigt, wenn sie mindestens drei Wahlkreise gewann. Diese Übergangsregel darf nicht mit einer unverändert fortgeltenden alten Grundmandatsklausel verwechselt werden.
Davon getrennt besteht eine gesetzliche Ausnahme für Listen von Parteien nationaler Minderheiten. Für sie gilt die Fünf-Prozent-Hürde nicht. Ein Beispiel ist der Südschleswigsche Wählerverband als Partei der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein.
Drei verschiedene Fälle sind zu unterscheiden: mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen, die für 2025 maßgebliche Drei-Wahlkreis-Regel und die eigenständige Ausnahme für Parteien nationaler Minderheiten.
Eine Stimme für eine Partei unterhalb der Zugangshürde führt möglicherweise nicht zu Sitzen. Sie bleibt trotzdem im veröffentlichten Wahlergebnis sichtbar und kann zeigen, wie viel Unterstützung eine Partei oder ein Thema erhalten hat.
Darfst du beide Stimmen unterschiedlich vergeben?
Du darfst Erst- und Zweitstimme derselben Partei geben. Du kannst sie aber auch aufteilen. Diese Aufteilung heißt Stimmensplitting.
Du hältst eine Person aus deinem Wahlkreis für besonders geeignet und gibst ihr die Erststimme. Gleichzeitig überzeugt dich das Programm einer anderen Partei stärker. Dieser Partei gibst du die Zweitstimme.
Die beiden Kreuze erfüllen dann weiterhin ihre getrennten Aufgaben: Personenwahl im Wahlkreis und Parteienwahl für die Sitzverteilung.
Du darfst auch nur eine der beiden Stimmen abgeben. Die korrekt markierte Stimme zählt dann. Mehrere Kreuze innerhalb derselben Stimmenspalte können dagegen diese einzelne Stimme ungültig machen; eine korrekt abgegebene Stimme in der anderen Spalte kann gültig bleiben.
Die Wahl ist geheim. Andere erfahren deine Entscheidung nur, wenn du sie selbst mitteilst.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Zweitstimme
- Wirkung
- bestimmt grundsätzlich die Sitzzahl einer Partei
- prägt die Mehrheitsverhältnisse
- Zusammenspiel mit der Erststimme
- Wahlkreissieg benötigt Zweitstimmendeckung
- freie Sitze werden über Landeslisten besetzt
- Zugang zur Sitzverteilung
- grundsätzlich mindestens fünf Prozent
- für 2025 Drei-Wahlkreis-Regel
- eigene Ausnahme für Parteien nationaler Minderheiten
- Stimmabgabe
- nur eine Stimme darf abgegeben werden
- Stimmensplitting ist möglich
- Wirkung
Abschluss-Check
Wenn du die drei Schritte Partei wählen – Sitzzahl bestimmen – Wahlkreissiege auf Deckung prüfen erklären kannst, hast du die zentrale Wirkung der Zweitstimme verstanden.
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