Wirtschaft

Umsatzsteuer einfach erklärt: Vorsteuer und Zahllast

Umsatzsteuer einfach erklärt: Vorsteuer und Zahllast
Umsatzsteuer einfach erklärt: Vorsteuer und Zahllast
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Die Umsatzsteuer (USt) wird beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf den Nettopreis aufgeschlagen. Unternehmen nehmen sie ein und führen sie grundsätzlich an das Finanzamt ab; wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher. Kaufst du als Unternehmen ein, heißt die abziehbare Umsatzsteuer auf der Eingangsrechnung Vorsteuer.

Auf dieser Seite lernst du, Netto, Umsatzsteuer und Brutto zu berechnen, Vorsteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden und daraus die Zahllast abzuleiten.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!

Warum dieselbe Steuer zwei Namen hat

Stell dir einen Verkauf vom Großhandel an ein Einzelhandelsunternehmen vor. Der Großhandel weist auf seiner Ausgangsrechnung Umsatzsteuer aus. Für das kaufende Einzelhandelsunternehmen steht derselbe Betrag auf einer Eingangsrechnung und heißt Vorsteuer.

Definition

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer ist die Steuer auf Verkäufe eines Unternehmens. Auf der Ausgangsrechnung wird sie zum Nettopreis addiert. Für das verkaufende Unternehmen ist sie grundsätzlich eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.

Definition

Vorsteuer

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer auf betriebliche Einkäufe. Soweit sie abziehbar ist, kann das Unternehmen sie mit seiner Umsatzsteuer verrechnen. Dann ist sie eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.

Merke

Nicht die Steuerart ändert sich, sondern die Perspektive: Umsatzsteuer des Lieferanten = Vorsteuer des unternehmerischen Käufers.

Privatpersonen am Ende der Kette können die Steuer nicht als Vorsteuer abziehen. Deshalb tragen sie die wirtschaftliche Belastung.

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Frage 1 von 1LeichtEin Unternehmen erhält eine Rechnung über einen betrieblichen Einkauf. Wie heißt die dort ausgewiesene, abziehbare Steuer aus seiner Sicht?
Lösung: Vorsteuer — Auf einer Eingangsrechnung ist die abziehbare Umsatzsteuer für das kaufende Unternehmen Vorsteuer.
Wie du Netto, Steuer und Brutto berechnest

Der Nettobetrag ist der Preis ohne Umsatzsteuer. Der Bruttobetrag ist der Preis einschließlich Umsatzsteuer.

Für einen Steuersatz von 19 % gilt:

$$\text{USt}=\text{Netto}\times 0{,}19$$

$$\text{Brutto}=\text{Netto}+\text{USt}=\text{Netto}\times 1{,}19$$

Kennst du den Bruttobetrag, rechnest du zurück:

$$\text{Netto}=\frac{\text{Brutto}}{1{,}19}$$

Beispiel

Eine Dienstleistung kostet 1.000 € netto. In diesem Beispiel gilt ein Steuersatz von 19 %.

  1. Umsatzsteuer berechnen: $1.000\,€\times 0{,}19=190\,€$.
  2. Bruttobetrag bilden: $1.000\,€+190\,€=1.190\,€$.
  3. Probe durch Rückrechnung: $1.190\,€\div 1{,}19=1.000\,€$.

Die Rechnung lautet also: 1.000 € netto + 190 € Umsatzsteuer = 1.190 € brutto.

Das Material nennt für Deutschland außerdem einen ermäßigten Satz von 7 %. Welcher Satz oder welche Befreiung gilt, hängt jedoch von der konkreten Ware oder Leistung und den gesetzlichen Bedingungen ab. Übernimm deshalb nicht automatisch 19 % für jeden Fall.

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Frage 1 von 1MittelEine Ware kostet im Beispiel 238 € brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Wie hoch ist der Nettobetrag?
Lösung: 200 € — Rückwärts rechnest du $238\,€\div 1{,}19=200\,€$. Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt 38 €.
Wie aus Vorsteuer und Umsatzsteuer die Zahllast wird

Ein regelbesteuertes Unternehmen sammelt nicht einfach die gesamte Umsatzsteuer für sich. Es verrechnet die Umsatzsteuer aus Verkäufen mit der abziehbaren Vorsteuer aus Einkäufen:

$$\text{Zahllast}=\text{Umsatzsteuer auf Verkäufe}-\text{abziehbare Vorsteuer}$$

  • Ist das Ergebnis positiv, besteht eine Verbindlichkeit: Das Unternehmen zahlt die Differenz an das Finanzamt.
  • Ist das Ergebnis negativ, ist die Vorsteuer höher. Dann entsteht eine Forderung beziehungsweise ein Erstattungsanspruch.
  • Nur Vorsteuer, deren Voraussetzungen erfüllt sind, darf abgezogen werden. Eine betriebliche Verwendung und eine ordnungsgemäße Rechnung gehören nach dem Material zu den Voraussetzungen.
Beispiel

Ein Unternehmen kauft Waren für 2.000 € netto ein. Bei 19 % entstehen 380 € Vorsteuer; die Bruttorechnung beträgt 2.380 €.

Anschließend verkauft es die Waren für 3.000 € netto. Bei 19 % entstehen 570 € Umsatzsteuer; die Kundenrechnung beträgt 3.570 €.

Die Zahllast beträgt:

$$570\,€-380\,€=190\,€$$

Der Nettowertzuwachs beträgt $3.000\,€-2.000\,€=1.000\,€$. Davon sind 19 % ebenfalls 190 €. Das Ergebnis ist damit plausibel.

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Frage 1 von 1MittelEin Unternehmen hat 420 € Umsatzsteuer aus Verkäufen und 500 € abziehbare Vorsteuer. Was folgt?
Lösung: Es hat eine Forderung von 80 € gegenüber dem Finanzamt. — Die Vorsteuer ist um 80 € höher als die Umsatzsteuer. Deshalb entsteht eine Forderung von 80 €.
Warum nur der Mehrwert belastet wird

Die Umsatzsteuer wird auf mehreren Wirtschaftsstufen erhoben. Durch den Vorsteuerabzug führt jedes Unternehmen im vereinfachten Fall wirtschaftlich nur die Steuer auf den eigenen Wertzuwachs ab. Daher ist auch die Bezeichnung Mehrwertsteuer verbreitet; der steuerrechtliche Begriff lautet Umsatzsteuer.

Beispiel

Eine vereinfachte Kette arbeitet durchgehend mit 19 %:

  1. Ein Silberförderer verkauft Material für 100 € netto. Er führt 19 € ab.
  2. Eine Fabrik verkauft die verarbeitete Uhr für 250 € netto. Sie berechnet 47,50 € Umsatzsteuer und zieht 19 € Vorsteuer ab. Verbleiben: 28,50 €.
  3. Der Handel verkauft für 300 € netto an eine Privatperson. Er berechnet 57 € Umsatzsteuer und zieht 47,50 € Vorsteuer ab. Verbleiben: 9,50 €.

Gesamtabführung:

$$19\,€+28{,}50\,€+9{,}50\,€=57\,€$$

Die 57 € entsprechen der Umsatzsteuer auf den Netto-Endpreis von 300 €. Zugleich passen die Teilbeträge zu den Wertzuwächsen von 100 €, 150 € und 50 €.

Merke

Der Endverbraucher zahlt die gesamte Steuer im Bruttopreis. Die Unternehmen entlang der Kette führen nach dem Vorsteuerabzug nur ihre jeweilige Differenz ab.

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Frage 1 von 1SchwerEine Fabrik erhöht den Nettowert eines Produkts von 400 € auf 550 €. Bei durchgehend 19 % und vollständig abziehbarer Vorsteuer: Welcher Betrag bleibt auf dieser Stufe abzuführen?
Lösung: 28,50 € — Der Wertzuwachs beträgt 150 €. Davon sind 19 % gleich 28,50 €. Gleichwertig: $104{,}50\,€-76\,€=28{,}50\,€$.
Wie Einkauf und Verkauf gebucht werden

In der Buchführung werden Nettoaufwand oder Nettoerlös und Steuer getrennt erfasst.

Einkauf auf Ziel

Ein Einkauf über 10.000 € netto plus 1.900 € Vorsteuer ergibt 11.900 € Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

  • Wareneingang 10.000 € steht im Soll.
  • Vorsteuer 1.900 € steht im Soll.
  • an Verbindlichkeiten aus LuL 11.900 € steht im Haben.

Die Vorsteuer ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.

Verkauf auf Ziel

Ein Verkauf über 12.000 € netto plus 2.280 € Umsatzsteuer ergibt 14.280 € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

  • Forderungen aus LuL 14.280 € stehen im Soll.
  • an Umsatzerlöse 12.000 € steht im Haben.
  • an Umsatzsteuer 2.280 € steht im Haben.

Beim Abschluss werden 1.900 € Vorsteuer mit 2.280 € Umsatzsteuer verrechnet. Übrig bleibt eine Verbindlichkeit von $2.280\,€-1.900\,€=380\,€$.

Gut zu wissen

Für ein regelbesteuertes Unternehmen sind abziehbare Vorsteuer und vereinnahmte Umsatzsteuer grundsätzlich durchlaufende Posten. Der Nettowert des Einkaufs beeinflusst den Aufwand, der Nettowert des Verkaufs den Erlös. Die Steuerbeträge sind davon getrennt zu erfassen.

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Frage 1 von 1MittelWelche Buchung beschreibt einen Verkauf auf Ziel über 1.000 € netto plus 190 € Umsatzsteuer?
Lösung: Forderungen 1.190 € an Umsatzerlöse 1.000 € und Umsatzsteuer 190 € — Beim Verkauf entsteht eine Bruttoforderung. Nettoerlös und Umsatzsteuer werden auf der Habenseite getrennt ausgewiesen.
Wo einfache Regeln nicht ausreichen

Die Grundrechnung ist klar, aber nicht jeder Umsatz folgt demselben Fall.

  • Das Material nennt 19 % als Regelsteuersatz und 7 % als ermäßigten Satz. Die Zuordnung kann von Einzelheiten der Ware oder Leistung abhängen.
  • Bestimmte Umsätze können steuerfrei sein.
  • Kleinunternehmer weisen nach den dargestellten Regeln keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug.
  • Bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäften oder beim Reverse Charge schuldet der Leistungsempfänger statt des Leistenden die Steuer.
  • Schwellenwerte, Meldefristen und Detailvoraussetzungen können zeitabhängig sein. Sie gehören deshalb nicht in eine reine Rechenentscheidung ohne Prüfung des konkreten Falls.
Merke

Kläre zuerst den Steuerfall und den passenden Steuersatz. Rechne erst danach Netto, Steuer, Brutto und Zahllast.

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Frage 1 von 1SchwerEine Rechnung enthält einen Nettobetrag, aber der zutreffende Steuersatz ist noch ungeklärt. Was ist der fachlich richtige nächste Schritt?
Lösung: Zuerst den konkreten Steuerfall und den anwendbaren Steuersatz klären. — Ohne passenden Steuersatz ist die Steuerberechnung nicht eindeutig. Die rechtliche Einordnung kommt vor der Rechnung.
Karteikasten
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Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Umsatzsteuer
    • Perspektive
      • Verkauf: Umsatzsteuer
      • Einkauf: Vorsteuer
    • Preisrechnung
      • Netto plus Steuer ergibt Brutto
      • Brutto geteilt durch Faktor ergibt Netto
    • Verrechnung
      • positive Differenz: Zahllast
      • negative Differenz: Forderung
    • Buchführung
      • Einkauf: Vorsteuer im Soll
      • Verkauf: Umsatzsteuer im Haben
    • Grenzen
      • Steuersatz zuerst klären
      • Sonderregeln beachten
Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWelche Gleichung beschreibt den Bruttobetrag bei 19 %?
Lösung: Brutto = Netto × 1,19 — Der Faktor 1,19 enthält 100 % Nettobetrag und 19 % Umsatzsteuer.
Frage 2 von 3MittelEin Betrieb verkauft für 4.000 € netto und hat 500 € abziehbare Vorsteuer. Bei 19 %: Wie hoch ist die Zahllast?
Lösung: 260 € — Umsatzsteuer: $4.000\,€\times 0{,}19=760\,€$. Zahllast: $760\,€-500\,€=260\,€$.
Frage 3 von 3SchwerEin Lernender sagt: „Umsatzsteuer ist immer ein Aufwand des Unternehmens.“ Welche Beurteilung trifft den Grundfall am besten?
Lösung: Falsch: Bei Regelbesteuerung ist sie grundsätzlich ein durchlaufender Posten; Aufwand und Erlös werden netto betrachtet. — Im Grundfall vereinnahmt das Unternehmen Umsatzsteuer für das Finanzamt und zieht abziehbare Vorsteuer ab. Die Nettobeträge bestimmen Aufwand und Erlös.

Wenn du Netto, Steuer und Brutto sauber trennst, die Perspektive von Einkauf und Verkauf beachtest und erst danach verrechnest, kannst du die Grundaufgaben zur Umsatzsteuer sicher lösen.

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