Umsatzsteuer einfach erklärt: Vorsteuer und Zahllast
Die Umsatzsteuer (USt) wird beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf den Nettopreis aufgeschlagen. Unternehmen nehmen sie ein und führen sie grundsätzlich an das Finanzamt ab; wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher. Kaufst du als Unternehmen ein, heißt die abziehbare Umsatzsteuer auf der Eingangsrechnung Vorsteuer.
Auf dieser Seite lernst du, Netto, Umsatzsteuer und Brutto zu berechnen, Vorsteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden und daraus die Zahllast abzuleiten.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Warum dieselbe Steuer zwei Namen hat
Stell dir einen Verkauf vom Großhandel an ein Einzelhandelsunternehmen vor. Der Großhandel weist auf seiner Ausgangsrechnung Umsatzsteuer aus. Für das kaufende Einzelhandelsunternehmen steht derselbe Betrag auf einer Eingangsrechnung und heißt Vorsteuer.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer ist die Steuer auf Verkäufe eines Unternehmens. Auf der Ausgangsrechnung wird sie zum Nettopreis addiert. Für das verkaufende Unternehmen ist sie grundsätzlich eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
Vorsteuer
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer auf betriebliche Einkäufe. Soweit sie abziehbar ist, kann das Unternehmen sie mit seiner Umsatzsteuer verrechnen. Dann ist sie eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.
Nicht die Steuerart ändert sich, sondern die Perspektive: Umsatzsteuer des Lieferanten = Vorsteuer des unternehmerischen Käufers.
Privatpersonen am Ende der Kette können die Steuer nicht als Vorsteuer abziehen. Deshalb tragen sie die wirtschaftliche Belastung.
Wie du Netto, Steuer und Brutto berechnest
Der Nettobetrag ist der Preis ohne Umsatzsteuer. Der Bruttobetrag ist der Preis einschließlich Umsatzsteuer.
Für einen Steuersatz von 19 % gilt:
$$\text{USt}=\text{Netto}\times 0{,}19$$
$$\text{Brutto}=\text{Netto}+\text{USt}=\text{Netto}\times 1{,}19$$
Kennst du den Bruttobetrag, rechnest du zurück:
$$\text{Netto}=\frac{\text{Brutto}}{1{,}19}$$
Eine Dienstleistung kostet 1.000 € netto. In diesem Beispiel gilt ein Steuersatz von 19 %.
- Umsatzsteuer berechnen: $1.000\,€\times 0{,}19=190\,€$.
- Bruttobetrag bilden: $1.000\,€+190\,€=1.190\,€$.
- Probe durch Rückrechnung: $1.190\,€\div 1{,}19=1.000\,€$.
Die Rechnung lautet also: 1.000 € netto + 190 € Umsatzsteuer = 1.190 € brutto.
Das Material nennt für Deutschland außerdem einen ermäßigten Satz von 7 %. Welcher Satz oder welche Befreiung gilt, hängt jedoch von der konkreten Ware oder Leistung und den gesetzlichen Bedingungen ab. Übernimm deshalb nicht automatisch 19 % für jeden Fall.
Wie aus Vorsteuer und Umsatzsteuer die Zahllast wird
Ein regelbesteuertes Unternehmen sammelt nicht einfach die gesamte Umsatzsteuer für sich. Es verrechnet die Umsatzsteuer aus Verkäufen mit der abziehbaren Vorsteuer aus Einkäufen:
$$\text{Zahllast}=\text{Umsatzsteuer auf Verkäufe}-\text{abziehbare Vorsteuer}$$
- Ist das Ergebnis positiv, besteht eine Verbindlichkeit: Das Unternehmen zahlt die Differenz an das Finanzamt.
- Ist das Ergebnis negativ, ist die Vorsteuer höher. Dann entsteht eine Forderung beziehungsweise ein Erstattungsanspruch.
- Nur Vorsteuer, deren Voraussetzungen erfüllt sind, darf abgezogen werden. Eine betriebliche Verwendung und eine ordnungsgemäße Rechnung gehören nach dem Material zu den Voraussetzungen.
Ein Unternehmen kauft Waren für 2.000 € netto ein. Bei 19 % entstehen 380 € Vorsteuer; die Bruttorechnung beträgt 2.380 €.
Anschließend verkauft es die Waren für 3.000 € netto. Bei 19 % entstehen 570 € Umsatzsteuer; die Kundenrechnung beträgt 3.570 €.
Die Zahllast beträgt:
$$570\,€-380\,€=190\,€$$
Der Nettowertzuwachs beträgt $3.000\,€-2.000\,€=1.000\,€$. Davon sind 19 % ebenfalls 190 €. Das Ergebnis ist damit plausibel.
Warum nur der Mehrwert belastet wird
Die Umsatzsteuer wird auf mehreren Wirtschaftsstufen erhoben. Durch den Vorsteuerabzug führt jedes Unternehmen im vereinfachten Fall wirtschaftlich nur die Steuer auf den eigenen Wertzuwachs ab. Daher ist auch die Bezeichnung Mehrwertsteuer verbreitet; der steuerrechtliche Begriff lautet Umsatzsteuer.
Eine vereinfachte Kette arbeitet durchgehend mit 19 %:
- Ein Silberförderer verkauft Material für 100 € netto. Er führt 19 € ab.
- Eine Fabrik verkauft die verarbeitete Uhr für 250 € netto. Sie berechnet 47,50 € Umsatzsteuer und zieht 19 € Vorsteuer ab. Verbleiben: 28,50 €.
- Der Handel verkauft für 300 € netto an eine Privatperson. Er berechnet 57 € Umsatzsteuer und zieht 47,50 € Vorsteuer ab. Verbleiben: 9,50 €.
Gesamtabführung:
$$19\,€+28{,}50\,€+9{,}50\,€=57\,€$$
Die 57 € entsprechen der Umsatzsteuer auf den Netto-Endpreis von 300 €. Zugleich passen die Teilbeträge zu den Wertzuwächsen von 100 €, 150 € und 50 €.
Der Endverbraucher zahlt die gesamte Steuer im Bruttopreis. Die Unternehmen entlang der Kette führen nach dem Vorsteuerabzug nur ihre jeweilige Differenz ab.
Wie Einkauf und Verkauf gebucht werden
In der Buchführung werden Nettoaufwand oder Nettoerlös und Steuer getrennt erfasst.
Einkauf auf Ziel
Ein Einkauf über 10.000 € netto plus 1.900 € Vorsteuer ergibt 11.900 € Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Wareneingang 10.000 €steht im Soll.Vorsteuer 1.900 €steht im Soll.an Verbindlichkeiten aus LuL 11.900 €steht im Haben.
Die Vorsteuer ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.
Verkauf auf Ziel
Ein Verkauf über 12.000 € netto plus 2.280 € Umsatzsteuer ergibt 14.280 € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Forderungen aus LuL 14.280 €stehen im Soll.an Umsatzerlöse 12.000 €steht im Haben.an Umsatzsteuer 2.280 €steht im Haben.
Beim Abschluss werden 1.900 € Vorsteuer mit 2.280 € Umsatzsteuer verrechnet. Übrig bleibt eine Verbindlichkeit von $2.280\,€-1.900\,€=380\,€$.
Für ein regelbesteuertes Unternehmen sind abziehbare Vorsteuer und vereinnahmte Umsatzsteuer grundsätzlich durchlaufende Posten. Der Nettowert des Einkaufs beeinflusst den Aufwand, der Nettowert des Verkaufs den Erlös. Die Steuerbeträge sind davon getrennt zu erfassen.
Wo einfache Regeln nicht ausreichen
Die Grundrechnung ist klar, aber nicht jeder Umsatz folgt demselben Fall.
- Das Material nennt 19 % als Regelsteuersatz und 7 % als ermäßigten Satz. Die Zuordnung kann von Einzelheiten der Ware oder Leistung abhängen.
- Bestimmte Umsätze können steuerfrei sein.
- Kleinunternehmer weisen nach den dargestellten Regeln keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug.
- Bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäften oder beim Reverse Charge schuldet der Leistungsempfänger statt des Leistenden die Steuer.
- Schwellenwerte, Meldefristen und Detailvoraussetzungen können zeitabhängig sein. Sie gehören deshalb nicht in eine reine Rechenentscheidung ohne Prüfung des konkreten Falls.
Kläre zuerst den Steuerfall und den passenden Steuersatz. Rechne erst danach Netto, Steuer, Brutto und Zahllast.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Umsatzsteuer
- Perspektive
- Verkauf: Umsatzsteuer
- Einkauf: Vorsteuer
- Preisrechnung
- Netto plus Steuer ergibt Brutto
- Brutto geteilt durch Faktor ergibt Netto
- Verrechnung
- positive Differenz: Zahllast
- negative Differenz: Forderung
- Buchführung
- Einkauf: Vorsteuer im Soll
- Verkauf: Umsatzsteuer im Haben
- Grenzen
- Steuersatz zuerst klären
- Sonderregeln beachten
- Perspektive
Abschluss-Check
Wenn du Netto, Steuer und Brutto sauber trennst, die Perspektive von Einkauf und Verkauf beachtest und erst danach verrechnest, kannst du die Grundaufgaben zur Umsatzsteuer sicher lösen.
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