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Unternehmensformen

Unternehmensformen in BWL: wichtige Rechtsformen, Unterschiede, Haftung und Entscheidungskriterien verständlich erklärt.

Wenn jemand einen Kiosk, einen Online-Shop oder eine Nachhilfeschule gründet, reicht eine gute Idee allein nicht aus. Die Gründer müssen auch entscheiden, in welcher rechtlichen Form das Unternehmen arbeiten soll. Diese Entscheidung beeinflusst Geld, Risiko, Mitbestimmung und Pflichten. Genau darum geht es bei Unternehmensformen.

Deine Lernziele
  • Du kannst erklären, was eine Unternehmensform ist.
  • Du kannst Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterscheiden.
  • Du kannst erklären, was Haftung bedeutet.
  • Du kannst typische Beispiele wie GbR, OHG, KG, GmbH, UG und AG einordnen.
  • Du kannst einfache Entscheidungskriterien für eine passende Rechtsform nennen.

Was eine Unternehmensform regelt

Stell dir vor, zwei Freunde verkaufen in der Pause selbst gebackene Muffins. Solange das nur ein kleines Schulprojekt ist, wirkt alles einfach. Wenn daraus aber ein richtiges Unternehmen wird, muss klar sein: Wem gehört es? Wer entscheidet? Wer bezahlt Schulden?

Definition

Eine Unternehmensform ist die rechtliche Grundform eines Unternehmens. Sie legt fest, wem das Unternehmen gehört, wer es führt, wer Gewinne bekommt und wer für Schulden einstehen muss.

Eine Rechtsform meint in diesem Zusammenhang fast dasselbe. Der Begriff betont besonders die rechtlichen Regeln, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch oder dem GmbH-Gesetz.

Beispiel

Mia eröffnet allein einen kleinen Fahrradservice. Sie entscheidet alles selbst und bekommt den Gewinn. Dafür trägt sie auch das Risiko allein.

Ben und Sara gründen zusammen einen Lieferdienst. Sie müssen klären, wer Verträge unterschreibt, wer Geld einlegt und wer haftet, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden.

Merke

Die Unternehmensform ist wie das Grundgerüst eines Unternehmens: Sie ordnet Eigentum, Leitung, Gewinn und Risiko.

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Haftung: Wer trägt das Risiko?

Ein Unternehmen kann Gewinn machen. Es kann aber auch Schulden haben, zum Beispiel bei einer Bank, einem Lieferanten oder dem Finanzamt. Dann wird die Frage wichtig, wer zahlen muss.

Definition

Haftung bedeutet: Jemand muss rechtlich für Schulden oder Schäden einstehen.

Unbeschränkte Haftung bedeutet: Eine Person haftet nicht nur mit dem Geld des Unternehmens, sondern grundsätzlich auch mit ihrem privaten Vermögen.

Beschränkte Haftung bedeutet: Das Risiko ist meist auf das Vermögen der Gesellschaft oder auf eine Einlage begrenzt. Das private Vermögen der Gesellschafter ist grundsätzlich besser geschützt.

Beispiel

Lena führt allein einen kleinen Laden als Einzelunternehmerin. Der Laden hat 8000 Euro Schulden. Wenn das Geschäft nicht zahlen kann, kann Lena grundsätzlich auch privat betroffen sein.

Eine GmbH kauft Ware ein und kann später nicht zahlen. Dann haftet grundsätzlich die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften meist nicht zusätzlich mit ihrem privaten Vermögen, wenn sie ihre Einlage erbracht haben.

Gut zu wissen

Beschränkte Haftung heißt nicht: Niemand haftet. Die Gesellschaft haftet weiterhin. Außerdem können besondere Fälle entstehen, etwa bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung.

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Einzelunternehmen: allein starten

Viele kleine Unternehmen beginnen mit einer Person. Das kann ein Nachhilfeangebot, ein Friseursalon, ein Handwerksbetrieb oder ein Online-Shop sein. Die Gründung ist oft vergleichsweise einfach, aber das Risiko liegt bei einer Person.

Definition

Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das einer einzelnen Person gehört. Diese Person entscheidet allein, erhält den Gewinn und trägt grundsätzlich auch das volle Risiko.

Ein eingetragener Kaufmann oder eine eingetragene Kauffrau ist ein Einzelunternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist und den Zusatz e.K. nutzt.

Beispiel

Tom eröffnet allein einen kleinen Reparaturservice für Smartphones. Er braucht kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Wenn er aber hohe Schulden macht, haftet er grundsätzlich persönlich.

Wird Toms Betrieb größer und kaufmännisch organisiert, kann oder muss ein Eintrag ins Handelsregister wichtig werden. Dann tritt er zum Beispiel als Tom Schneider e.K. auf.

Merke

Ein Einzelunternehmen passt oft zu einfachen Starts mit einer Person. Der große Nachteil ist die persönliche und unbeschränkte Haftung.

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Personengesellschaften: gemeinsam handeln

Manchmal ist ein Unternehmen Teamarbeit. Zwei Personen eröffnen ein Café, drei Personen starten eine Agentur oder eine Familie führt gemeinsam einen Betrieb. Dann braucht man Regeln für Zusammenarbeit, Gewinn, Streitfälle und Haftung.

Definition

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der die beteiligten Personen im Mittelpunkt stehen. Mindestens zwei Gesellschafter schließen sich zusammen.

Ein Gesellschafter ist eine Person oder Organisation, die an einer Gesellschaft beteiligt ist.

Die GbR ist eine einfache Personengesellschaft für mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

Die OHG ist eine offene Handelsgesellschaft. Sie betreibt ein Handelsgewerbe und wird ins Handelsregister eingetragen.

Die KG ist eine Kommanditgesellschaft. Sie hat mindestens einen unbeschränkt haftenden Komplementär und mindestens einen beschränkt haftenden Kommanditisten.

Ein Komplementär ist bei der KG der Gesellschafter, der grundsätzlich persönlich und unbeschränkt haftet.

Ein Kommanditist ist bei der KG der Gesellschafter, der Kapital einlegt und grundsätzlich nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.

Beispiel

Eine GbR kann entstehen, wenn zwei Freunde gemeinsam ein kleines Nachhilfeangebot betreiben. Ein schriftlicher Vertrag ist sehr sinnvoll, auch wenn die Form oft einfach gegründet werden kann.

Eine OHG eignet sich für ein Handelsgewerbe mit mindestens zwei Gesellschaftern. Alle Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt.

Eine KG teilt die Rollen auf: Der Komplementär führt meist die Geschäfte und haftet unbeschränkt. Der Kommanditist bringt Kapital ein und haftet grundsätzlich nur mit seiner Einlage.

Merke

Personengesellschaften sind oft leichter zu gründen als Kapitalgesellschaften. Dafür spielt persönliche Haftung häufig eine große Rolle.

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Kapitalgesellschaften: Kapital und Gesellschaft trennen

Bei größeren Vorhaben wollen Gründer oft das private Risiko begrenzen. Dafür nehmen sie mehr Formalitäten in Kauf. Hier kommen Kapitalgesellschaften ins Spiel.

Definition

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der die Gesellschaft als eigene juristische Person handelt. Im Mittelpunkt steht das eingebrachte Kapital.

Eine juristische Person ist keine echte Person aus Fleisch und Blut, kann aber rechtlich handeln: Sie kann Verträge schließen, Eigentum besitzen und verklagt werden.

Beispiel

Eine GmbH kauft Maschinen, stellt Mitarbeiter ein und schließt Verträge ab. Rechtlich handelt dabei die GmbH selbst. Die Gesellschafter stehen dahinter, sind aber nicht automatisch privat für jede Schuld verantwortlich.

Definition

Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie braucht mindestens 25000 Euro Stammkapital und wird ins Handelsregister eingetragen.

Die UG ist eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Sie ist eine Sonderform der GmbH und kann mit sehr wenig Stammkapital starten. Ein Teil des Gewinns muss als Rücklage im Unternehmen bleiben.

Die AG ist eine Aktiengesellschaft. Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Sie braucht mindestens 50000 Euro Grundkapital und hat Organe wie Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

Beispiel

Ein kleines Software-Team gründet eine UG, weil es noch wenig Startkapital hat, aber eine Haftungsbeschränkung möchte.

Ein wachsender Maschinenbauer wählt vielleicht eine GmbH, weil diese Form im Mittelstand bekannt ist und privates Risiko begrenzen kann.

Ein sehr großes Unternehmen kann als AG organisiert sein. Dann können viele Aktionäre Anteile halten.

Merke

Kapitalgesellschaften schützen das Privatvermögen oft besser, verlangen aber mehr Kapital, mehr Formvorschriften und mehr Buchführung.

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Wichtige Unternehmensformen im Vergleich

Die vielen Abkürzungen wirken zuerst unübersichtlich. Du kannst sie aber nach wenigen Fragen ordnen: Gründet eine Person allein oder ein Team? Soll die Haftung begrenzt sein? Wie viel Kapital ist vorhanden? Wie viel Verwaltungsaufwand ist sinnvoll?

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Gut zu wissen

Die Kapitalbeträge sind gesetzliche Mindestbeträge oder typische Grundsätze. Ein Einzelunternehmen oder eine GbR haben zwar kein vorgeschriebenes Mindestkapital. In der Praxis brauchen sie trotzdem genug Geld für Miete, Waren, Technik, Löhne und Reserven.

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Zusammenfassung

Eine Unternehmensform legt fest, wie ein Unternehmen rechtlich aufgebaut ist. Sie regelt vor allem Eigentum, Leitung, Gewinnverteilung, Haftung und Pflichten.

Besonders wichtig ist die Haftung. Bei unbeschränkter Haftung kann auch Privatvermögen betroffen sein. Bei beschränkter Haftung ist das Risiko meist stärker auf Gesellschaftsvermögen oder Einlagen begrenzt.

Es gibt drei große Gruppen: Das Einzelunternehmen gehört einer Person. Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG stellen die beteiligten Personen in den Mittelpunkt. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG stellen Kapital und die eigene Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft stärker in den Mittelpunkt.

Merke

Für die Wahl einer Unternehmensform fragst du zuerst: Wer gründet? Wer entscheidet? Wer haftet? Wie viel Kapital gibt es? Wie viel Aufwand ist sinnvoll?

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