EGKS: Europas erster Schritt zur Einigung
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) war der erste grundlegende Schritt zur europäischen Integration. Sechs Staaten verwalteten Kohle und Stahl teilweise gemeinsam, um wirtschaftlich zusammenzuarbeiten, nationale Macht zu begrenzen und einen neuen Krieg zwischen Deutschland und Frankreich unwahrscheinlicher zu machen.
Du lernst, wie diese Idee funktionieren sollte, welche Interessen dabei aufeinandertrafen und warum die EGKS als Vorläuferin der heutigen Europäischen Union gilt.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Warum entstand die EGKS?
Nach dem Zweiten Weltkrieg suchten europäische Staaten nach einem Weg, einen weiteren Krieg zu verhindern. Besonders wichtig war das Verhältnis zwischen Frankreich und der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland.
Kohle lieferte Energie, Stahl wurde unter anderem für Maschinen, Fahrzeuge und Waffen benötigt. Wer diese Industrien allein kontrollierte, verfügte deshalb über wichtige wirtschaftliche und militärische Mittel. Eine gemeinsame Kontrolle sollte verhindern, dass Deutschland und Frankreich ihre kriegswichtige Produktion unbemerkt gegeneinander ausrichteten.
Zugleich stand die westdeutsche Schwerindustrie seit April 1949 unter der Kontrolle der Internationalen Ruhrbehörde. Die Bundesrepublik wollte diese Sonderkontrolle und die Beschränkungen ihrer Stahlproduktion überwinden. Eine gleichberechtigte europäische Gemeinschaft bot dafür einen möglichen Weg.
Am 8. Mai 1950 unterbreitete der französische Außenminister Robert Schuman Bundeskanzler Konrad Adenauer persönlich ein entsprechendes Angebot. Am 9. Mai 1950 stellte Schuman den Plan öffentlich vor. Die beiden Daten bezeichnen also unterschiedliche Schritte. Die institutionelle Idee stammte wesentlich von Jean Monnet und seinem Stab im französischen Planungskommissariat.
So hing Friedenssicherung mit Wirtschaftspolitik zusammen:
- Deutschland und Frankreich brauchten Kohle und Stahl für ihre Industrie.
- Eine gemeinsame Behörde erhielt Befugnisse über diese Bereiche.
- Kein Mitgliedstaat konnte dort mehr völlig unabhängig handeln.
- Gegenseitige Kontrolle und wirtschaftliche Abhängigkeit erschwerten eine eigenständige Kriegsvorbereitung.
- Regelmäßige Zusammenarbeit konnte zusätzlich politisches Vertrauen fördern.
Die EGKS garantierte keinen Frieden. Sie sollte aber wichtige materielle Voraussetzungen eines neuen Krieges begrenzen und Konflikte durch gemeinsame Regeln bearbeiten.
Wie funktionierte die gemeinsame Kontrolle?
Die sechs Gründerstaaten unterzeichneten am 18. April 1951 den Pariser Vertrag. Er trat am 23. Juli 1952 in Kraft und gründete die EGKS, die auch Montanunion genannt wird.
Supranationalität
Supranational bedeutet: Staaten übertragen bestimmte Hoheitsrechte auf ein gemeinsames Organ, das über der rein nationalen Ebene handelt. Seine Entscheidungen sind nicht bloß unverbindliche Absprachen zwischen Regierungen.
Die Mitgliedstaaten übertrugen erstmals nationale Hoheitsrechte in einem begrenzten Wirtschaftsbereich auf eine supranationale Behörde. Die Zusammenarbeit war sektoral, denn sie betraf zunächst nur die Sektoren Kohle und Stahl.
Der gemeinsame Markt beruhte vor allem auf drei Veränderungen:
- Binnenzölle zwischen den Mitgliedstaaten wurden abgeschafft.
- Außenzölle wurden angeglichen beziehungsweise gemeinsam geregelt.
- Eine Hohe Behörde überwachte das Funktionieren des Kohle- und Stahlmarktes.
Die gemeinsame Regelung eines Bereichs konnte weitere Abstimmungen erforderlich machen. Unterschiedliche Arbeitsbedingungen im Bergbau konnten beispielsweise die Wettbewerbslage beeinflussen. Deshalb entstand Druck, auch solche angrenzenden Fragen miteinander abzustimmen.
Die EGKS war mehr als ein Handelsabkommen: Die Staaten öffneten einen gemeinsamen Markt und übertrugen einen Teil ihrer Entscheidungsmacht auf gemeinsame Organe.
Wer gehörte dazu und wer entschied?
Die EGKS wurde von sechs Staaten gegründet:
- Belgien
- Bundesrepublik Deutschland
- Frankreich
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
Ihre Organe verbanden gemeinschaftliche, nationale, parlamentarische und rechtliche Perspektiven.
Hohe Behörde
Die Hohe Behörde war das supranationale Exekutivorgan der EGKS. Sie überwachte den gemeinsamen Markt und gilt als Ursprung der späteren Europäischen Kommission.
Die weiteren zentralen Organe waren:
- Der Besondere Ministerrat vertrat die Regierungen und stimmte die Arbeit der Hohen Behörde mit der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Staaten ab.
- Die Gemeinsame Versammlung bestand zunächst aus 78 Abgeordneten der nationalen Parlamente. Sie hatte eine beratende Funktion und übte parlamentarische Kontrolle aus.
- Der Gerichtshof entschied Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrags.
- Ein Beratender Ausschuss bezog Produzenten, Arbeitnehmer, Verbraucher und Händler ein.
Die Hohe Behörde, der Ministerrat und der Gerichtshof nahmen ihre Arbeit in Luxemburg auf. Die Gemeinsame Versammlung tagte in Straßburg.
Wer wäre bei einem Streit gefragt?
Angenommen, zwei Beteiligte deuten eine Vorschrift des EGKS-Vertrags unterschiedlich. Die Hohe Behörde soll die Regel nicht nach Belieben festlegen. Für die rechtliche Auslegung ist der Gerichtshof zuständig. So wird gemeinschaftliche Macht durch eine rechtliche Kontrollinstanz ergänzt.
Welche Interessen und Konflikte trafen aufeinander?
Die EGKS entstand nicht nur aus einer gemeinsamen Friedensidee. Die beteiligten Staaten und politischen Akteure verfolgten auch eigene Interessen.
Frankreich wollte Sicherheitsinteressen mit einer neuen Form der Zusammenarbeit verbinden. Die westdeutsche Kohle- und Stahlproduktion sollte nicht wieder ausschließlich national kontrolliert werden.
Die Bundesrepublik Deutschland gewann die Aussicht auf Gleichberechtigung, das Ende alliierter Produktionsbeschränkungen und die Auflösung der Ruhrbehörde. Für Adenauer passte die EGKS außerdem zur politischen Westbindung, also zur festen Einbindung der Bundesrepublik in die westlichen Demokratien.
Großbritannien nahm nicht teil, weil es nicht bereit war, in diesem Bereich Souveränität an eine überstaatliche Behörde abzugeben. Auch unter den späteren Mitgliedern war die Macht der Hohen Behörde umstritten. Besonders niederländische Einwände stärkten die Forderung nach einem Organ der nationalen Regierungen.
In der Bundesrepublik äußerte Wirtschaftsminister Ludwig Erhard wirtschaftspolitische Bedenken. Er warnte unter anderem vor Benachteiligungen deutscher Unternehmen und vor zu weitreichenden Eingriffen der Hohen Behörde. Seine Position zeigt: Zustimmung zur europäischen Zusammenarbeit bedeutete nicht automatisch Zustimmung zu jeder einzelnen Regel.
Fakt und Deutung unterscheiden: Belegt sind die Interessen, Einwände und Verhandlungsschritte. Die Darstellung, Monnets Vorgehen sei eine „Überrumpelungstaktik“ gewesen, ist dagegen eine wertende Deutung einer Quelle. Eine historische Beurteilung sollte solche Wertungen nicht wie unstrittige Tatsachen behandeln.
Ein begründetes Urteil statt eines einfachen Etiketts:
Urteil: Die EGKS war ein Friedensprojekt, aber keine konfliktfreie Einigung.
Begründung: Die gemeinsame Kontrolle sollte einen neuen Krieg erschweren. Gleichzeitig stritten die Beteiligten darüber, wie viel Souveränität sie abgeben, wie mächtig die Hohe Behörde werden und welche wirtschaftlichen Regeln gelten sollten. Beide Seiten des Urteils lassen sich daher mit konkreten Beobachtungen belegen.
Was blieb von der EGKS?
Nach schwierigen Verhandlungen wurden im März 1951 entscheidende Kompromisse erreicht. Am 18. April 1951 folgte die Vertragsunterzeichnung. Nach dem Inkrafttreten der EGKS wurde die Internationale Ruhrbehörde aufgelöst; zugleich entfielen Beschränkungen der westdeutschen Stahlproduktion.
Der EGKS-Vertrag galt für 50 Jahre und lief am 23. Juli 2002 aus. Die Gemeinschaft selbst war damit beendet, ihre Integrationsprinzipien und institutionellen Erfahrungen wirkten jedoch weiter.
Die Römischen Verträge von 1957 bauten auf den seit 1952 gesammelten Erfahrungen auf. EGKS, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom erhielten eine gemeinsame Versammlung. Diese trat am 19. März 1958 erstmals zusammen, bezeichnete sich später als Europäische Parlamentarische Versammlung und beschloss 1962 die Bezeichnung Europäisches Parlament.
Auch institutionelle Entwicklungslinien sind erkennbar:
- Hohe Behörde → Europäische Kommission
- Gemeinsame Versammlung → Europäisches Parlament
- Besonderer Ministerrat → Rat der Europäischen Union
- Gerichtshof der EGKS → Gerichtshof der Europäischen Union
Diese Pfeile bedeuten keine unveränderte Fortsetzung. Aufgaben, Zusammensetzung und Befugnisse entwickelten sich weiter. Ein wichtiges Beispiel ist die Demokratisierung des Parlaments: Anfangs wurden die Mitglieder von den nationalen Parlamenten ernannt; im Juni 1979 fand die erste Direktwahl statt.
Die EGKS war zeitlich begrenzt, doch ihr Grundgedanke blieb wirksam: Staaten können Frieden und Zusammenarbeit fördern, indem sie ausgewählte Befugnisse gemeinsam ausüben und dafür dauerhafte Institutionen schaffen.
Karteikasten
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Alles auf einen Blick
- EGKS
- Ausgangslage
- Nachkriegskonflikt und Ruhrkontrolle
- Wunsch nach Frieden und Gleichberechtigung
- Mittel
- gemeinsamer Kohle- und Stahlmarkt
- supranationale Hohe Behörde
- Beteiligte
- sechs Gründerstaaten
- gemeinsame Organe
- Spannungen
- gemeinsame Ziele und nationale Interessen
- Integration und Souveränitätsverzicht
- Wirkung
- Ende von Sonderkontrollen
- Vorbild für spätere europäische Institutionen
- Ausgangslage
Abschluss-Check
Die EGKS zeigt, dass europäische Integration weder nur eine feierliche Friedensidee noch nur ein Wirtschaftsprojekt war. Ihre besondere Bedeutung lag in der Verbindung beider Bereiche: Staaten regelten einen wichtigen Markt gemeinsam, übertrugen dafür begrenzte Hoheitsrechte und schufen Institutionen, in denen Kooperation und Konflikte dauerhaft bearbeitet werden konnten.
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