EWG: Gründung, Ziele und Weg zur EU
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, kurz EWG, wurde 1957 von sechs Staaten gegründet. Durch einen gemeinsamen Markt und gemeinsame Institutionen sollten ihre Volkswirtschaften enger zusammenwachsen. Die EWG war noch nicht die Europäische Union, bereitete aber wichtige Schritte auf dem Weg zur heutigen EU vor.
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Warum wurde die EWG gegründet?
Nach dem Zweiten Weltkrieg sollten wirtschaftliche Verflechtung und politische Zusammenarbeit dazu beitragen, den Frieden zu sichern. Zugleich hofften die beteiligten Staaten auf wirtschaftliches Wachstum in einem größeren Markt.
Einen ersten Schritt gingen Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS. Sie arbeiteten bei Kohle und Stahl zusammen.
Pläne für eine weitergehende militärische und politische Einigung scheiterten 1954. Deshalb rückte die wirtschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Auf der Konferenz von Messina beschlossen die sechs EGKS-Staaten 1955, die Integration auf weitere Bereiche der Wirtschaft auszudehnen.
Am 25. März 1957 unterzeichneten die sechs Staaten die Römischen Verträge. Damit gründeten sie die EWG und die Europäische Atomgemeinschaft, auch Euratom genannt. Die Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
1957 bezeichnet die Unterzeichnung und Gründung. 1958 traten die Verträge in Kraft und die neuen Organe nahmen ihre Arbeit auf.
Wie funktionierten gemeinsamer Markt und Zollunion?
Gemeinsamer Markt
Ein gemeinsamer Markt verbindet mehrere Staaten zu einem Wirtschaftsraum. Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital sollen sich zwischen ihnen möglichst frei bewegen können.
Die EWG strebte vier Freiheiten an:
- Warenverkehr: Produkte sollten leichter über die Grenzen der Mitgliedstaaten gelangen.
- Dienstleistungsverkehr: Dienstleistungen sollten auch in anderen Mitgliedstaaten angeboten werden können.
- Personenverkehr: Dazu gehörte die Freizügigkeit von Arbeitnehmern.
- Kapitalverkehr: Geld und Investitionen sollten sich leichter zwischen den Staaten bewegen können.
Der gemeinsame Markt reichte damit weiter als eine Zollunion.
Zollunion
In einer Zollunion bauen die Mitgliedstaaten Zölle und mengenmäßige Beschränkungen im Handel untereinander ab. Gegenüber Staaten außerhalb der Gemeinschaft verwenden sie gemeinsame Außenzölle beziehungsweise Zolltarife.
Ein Unternehmen aus Frankreich verkauft eine Maschine in die Bundesrepublik Deutschland.
Innerhalb der Zollunion soll an der gemeinsamen Grenze kein nationaler Einfuhrzoll auf diese Ware erhoben werden. Wird dieselbe Art von Maschine aus einem Drittstaat eingeführt, gilt dagegen der gemeinsame Außenzoll der EWG.
Der entscheidende Gedanke lautet: innen weniger Handelsschranken, nach außen ein gemeinsamer Zolltarif.
Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.
In der Zollunion wurden zwischen den Mitgliedstaaten abgebaut. Gegenüber Drittländern galt ein . Der gemeinsame Markt umfasste zusätzlich den freieren Verkehr von .
Wer traf Entscheidungen in der EWG?
Gemeinsame Regeln brauchen Organe, die beraten, entscheiden, ausführen und Streitfälle klären. Zu Beginn der EWG waren dafür vier Einrichtungen besonders wichtig.
| Organ | Ursprüngliche Aufgabe |
|---|---|
| Parlamentarische Versammlung | beraten und kontrollieren; die Mitglieder wurden von den nationalen Parlamenten entsandt |
| Ministerrat | Entscheidungen treffen; ihm gehörten die jeweils zuständigen nationalen Minister an |
| Kommission | Beschlüsse ausführen und die EWG weiterentwickeln |
| Europäischer Gerichtshof | Streitigkeiten innerhalb der Europäischen Gemeinschaften entscheiden |
EWG, EGKS und Euratom besaßen zunächst teilweise getrennte ausführende Organe. Durch den Fusionsvertrag wurden sie zusammengeführt. Seit 1967 hatten die drei Gemeinschaften einen gemeinsamen Ministerrat und eine gemeinsame Kommission. Zusammen wurden sie als Europäische Gemeinschaften bezeichnet.
Wie entwickelte sich die EWG weiter?
Die Geschichte der EWG verlief in mehreren Schritten. Dabei lassen sich Vertiefung und Erweiterung unterscheiden.
Vertiefung
Vertiefung bedeutet, dass die beteiligten Staaten ihre Zusammenarbeit ausbauen, gemeinsame Regeln weiterentwickeln oder gemeinsame Institutionen stärken.
Erweiterung
Erweiterung bedeutet, dass weitere Staaten einer bestehenden Gemeinschaft beitreten.
- 1951Die sechs späteren EWG-Gründer unterzeichnen den Vertrag zur Gründung der EGKS.
- 1955Auf der Konferenz von Messina wird die Ausweitung der wirtschaftlichen Integration vorbereitet.
- 25. März 1957Die sechs Staaten unterzeichnen die Römischen Verträge und gründen EWG und Euratom.
- 1. Januar 1958Die Römischen Verträge treten in Kraft.
- 1967Der Fusionsvertrag tritt in Kraft: EGKS, EWG und Euratom erhalten einen gemeinsamen Ministerrat und eine gemeinsame Kommission.
- 1973Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten bei; die Gemeinschaft wächst von sechs auf neun Mitglieder.
- 1992 bis 1993Der Vertrag von Maastricht wird unterzeichnet und tritt in Kraft. Die EWG wird in Europäische Gemeinschaft umbenannt und Teil der neu gegründeten EU.
Die Zusammenführung der ausführenden Organe im Jahr 1967 ist ein Beispiel für Vertiefung: Die vorhandenen Gemeinschaften organisierten ihre Zusammenarbeit enger.
Der Beitritt Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs im Jahr 1973 ist ein Beispiel für Erweiterung: Die Zahl der Mitgliedstaaten stieg.
Warum war die Integration keine geradlinige Erfolgsgeschichte?
Die Mitgliedstaaten verfolgten nicht immer dieselben Interessen. Auch in möglichen Beitrittsstaaten war die Zustimmung zur EWG nicht selbstverständlich.
Das Vereinigte Königreich wollte bereits in den 1960er-Jahren beitreten. Der französische Staatspräsident widersetzte sich dem Beitritt, und die Verhandlungen wurden 1963 abgebrochen. Erst 1973 trat das Vereinigte Königreich gemeinsam mit Dänemark und Irland bei.
Norwegen verhandelte ebenfalls über einen Beitritt. In einer Volksabstimmung lehnten jedoch 53,5 % der Abstimmenden die Mitgliedschaft ab. Norwegen trat deshalb 1973 nicht bei.
Diese Fälle zeigen: Europäische Integration war von Entscheidungen, Interessengegensätzen und öffentlicher Zustimmung abhängig. Sie bestand nicht nur aus automatisch aufeinanderfolgenden Erfolgen.
Deine Analyse
Ordne die beiden Fälle jeweils einer Aussage zu und begründe deine Wahl:
- Ein vorhandener Mitgliedstaat bremst eine Erweiterung.
- Die Bevölkerung eines möglichen Mitgliedstaates lehnt den Beitritt ab.
Fall Vereinigtes Königreich: Aussage 1 passt. Frankreich widersetzte sich dem britischen Beitritt, sodass die Verhandlungen 1963 abgebrochen wurden.
Fall Norwegen: Aussage 2 passt. Eine Mehrheit von 53,5 % stimmte gegen den Beitritt.
Beide Beispiele belegen unterschiedliche Konflikte: Im ersten Fall entstand der Widerstand innerhalb der EWG, im zweiten im möglichen Beitrittsstaat.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- EWG
- Gründung: sechs Staaten und Römische Verträge von 1957
- Motive: Frieden, Zusammenarbeit und größerer Markt
- Wirtschaft: gemeinsamer Markt und Zollunion
- Organe: Versammlung, Ministerrat, Kommission und Gerichtshof
- Vertiefung: gemeinsamer Ministerrat und gemeinsame Kommission ab 1967
- Erweiterung: drei neue Mitglieder im Jahr 1973
- Entwicklung: 1993 Umbenennung in EG und Einordnung in die EU
- Konflikte: französischer Widerstand und norwegisches Nein
Abschluss-Check
Du hast den Kern verstanden, wenn du die EWG zeitlich zwischen EGKS und EU einordnen, ihre wirtschaftlichen Ziele erklären und Erweiterung von Vertiefung unterscheiden kannst.
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