Europäische Integration: Entwicklung und Konflikte
Die europäische Integration ist die schrittweise engere Zusammenarbeit europäischer Staaten. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte zunächst die gemeinsame Kontrolle wichtiger Industrien Frieden sichern. Später kamen ein gemeinsamer Markt, politische Aufgaben, neue Mitglieder und gemeinsame Entscheidungsverfahren hinzu.
Der Prozess war keine geradlinige Erfolgsgeschichte: Mitgliedstaaten übertrugen Zuständigkeiten, behielten aber ihre staatliche Souveränität. Deshalb wird bis heute darüber gestritten, wie eng die Zusammenarbeit sein soll.
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Warum begann die europäische Integration?
Nach dem Zweiten Weltkrieg suchten europäische Staaten einen Weg, einen weiteren Krieg dauerhaft zu verhindern. Besonders wichtig war die Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich.
Am 9. Mai 1950 stellte der französische Außenminister Robert Schuman einen von Jean Monnet mitentwickelten Plan vor: Die französische und deutsche Produktion von Kohle und Stahl sollte gemeinsam kontrolliert werden. Beide Rohstoffe waren damals für Industrie und Rüstung besonders wichtig.
Die beabsichtigte Wirkung lässt sich als Kette darstellen:
- Staaten kontrollieren Kohle und Stahl nicht mehr ausschließlich allein.
- Eine gemeinsame Behörde überwacht die Produktion und den Markt.
- Die beteiligten Staaten werden wirtschaftlich voneinander abhängig.
- Heimliche Kriegsvorbereitungen werden erschwert.
- Regelmäßige Zusammenarbeit soll Vertrauen schaffen und Frieden sichern.
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS, war ein Zusammenschluss zur gemeinsamen Kontrolle der Kohle- und Stahlindustrie. Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande gründeten sie am 18. April 1951 durch den Pariser Vertrag.
Die EGKS war supranational. Das bedeutet: Die Staaten schufen mit der Hohen Behörde eine gemeinsame Einrichtung, die in übertragenen Bereichen überstaatlich handeln konnte.
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit war kein Selbstzweck. Sie sollte eine politische Wirkung erzielen: Frieden durch gemeinsame Regeln, gegenseitige Abhängigkeit und Vertrauen.
Wie wurde aus der EGKS die Europäische Union?
Die Zusammenarbeit wurde schrittweise auf weitere Bereiche ausgedehnt. Dieser Ausbau heißt Vertiefung.
Vertiefung
Vertiefung bedeutet, dass Mitgliedstaaten in zusätzlichen Bereichen enger zusammenarbeiten, gemeinsame Regeln beschließen oder weitere Zuständigkeiten gemeinsam ausüben.
Wichtige Stationen zeigen den Weg vom begrenzten Wirtschaftsverbund zur politischen Union:
- 1950Schuman-Erklärung zur gemeinsamen Kontrolle von Kohle und Stahl
- 1951Gründung der EGKS durch sechs Staaten
- 1957Unterzeichnung der Römischen Verträge und Gründung von EWG und EURATOM
- 1958Inkrafttreten der Römischen Verträge
- 1968Vollendung der Zollunion: Binnenzölle entfallen, gemeinsame Außenzölle gelten
- 1979Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments
- 1987Einheitliche Europäische Akte tritt in Kraft und bereitet den Binnenmarkt vor
- 1993Binnenmarkt und Vertrag von Maastricht treten in Kraft; die Bezeichnung Europäische Union wird eingeführt
- 2002Euro-Bargeld wird zunächst in zwölf EU-Staaten eingeführt
- 2009Vertrag von Lissabon wird zur neuen vertraglichen Grundlage
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, kurz EWG, sollte einen gemeinsamen Markt schaffen. Zölle zwischen den Mitgliedstaaten wurden schrittweise abgebaut. Seit 1968 bestand eine Zollunion mit gemeinsamen Zöllen für Waren aus Drittstaaten.
Der Binnenmarkt beruht auf vier Freiheiten:
- freier Warenverkehr,
- freier Personenverkehr,
- freier Kapitalverkehr,
- freier Dienstleistungsverkehr.
Mit dem 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht entstand die Europäische Union in ihrer politischen Form. Zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit kamen weitere Aufgaben, etwa in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie bei Justiz und Innerem. Nicht alle Bereiche wurden dabei auf dieselbe Weise gemeinsam geregelt.
Vom Wirtschaftsbereich zur politischen Zusammenarbeit:
Die EGKS regelte vor allem Kohle und Stahl. Die EWG erweiterte die Zusammenarbeit zu einem gemeinsamen Markt. Der Vertrag von Maastricht ergänzte weitere politische Aufgaben.
Das ist Vertiefung, weil nicht hauptsächlich neue Staaten hinzukamen, sondern die Zusammenarbeit der beteiligten Staaten mehr Bereiche umfasste.
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Die gemeinsame Kontrolle von Kohle und Stahl begann mit der . Die sollte einen umfassenderen gemeinsamen Markt schaffen. Seit dem Inkrafttreten des Maastricht-Vertrags 1993 wird die politische Gemeinschaft als bezeichnet.
Wie unterscheidest du Vertiefung und Erweiterung?
Neben der Vertiefung veränderte die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten die Gemeinschaft. Dieser Vorgang heißt Erweiterung.
Erweiterung
Erweiterung bedeutet, dass ein oder mehrere Staaten einer bestehenden europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beitreten.
Beispiele für Erweiterungen sind:
- 1973: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten bei.
- 1981: Griechenland tritt bei.
- 1986: Portugal und Spanien treten bei.
- 1995: Finnland, Österreich und Schweden treten bei.
- 2004: Zehn Staaten treten gleichzeitig bei, darunter Polen, Tschechien, Ungarn und die drei baltischen Staaten.
- 2007: Bulgarien und Rumänien treten bei.
- 2013: Kroatien wird 28. Mitglied.
- 2020: Das Vereinigte Königreich tritt aus; seitdem hat die EU 27 Mitglieder.
Ein Beitrittswunsch allein genügt nicht. Die 1993 beschlossenen Kopenhagener Kriterien verlangen unter anderem:
- stabile Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz,
- eine funktionsfähige Marktwirtschaft,
- die Fähigkeit, das Recht sowie die Pflichten der EU zu übernehmen.
Beitrittsverhandlungen werden mit jedem Kandidaten einzeln geführt. Am Ende muss der Beitritt von den beteiligten Staaten ratifiziert, also nach ihren vorgeschriebenen Verfahren bestätigt werden.
Vertiefung oder Erweiterung?
Der Beitritt von zehn Staaten im Jahr 2004 ist eine Erweiterung, weil sich die Zahl der Mitglieder änderte.
Die Einführung des Binnenmarktes ist eine Vertiefung, weil die Mitgliedstaaten ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit durch gemeinsame Freiheiten und Regeln ausbauten.
Beides kann zusammenhängen: Wenn viele Staaten beitreten, müssen Entscheidungsverfahren und Institutionen häufig angepasst werden. Die Verträge von Nizza und Lissabon reagierten auch auf solchen Reformbedarf.
Wer entscheidet gemeinsam und wer behält die Kontrolle?
Die EU ist kein einheitlicher europäischer Staat. Sie lässt sich als Staatenverbund beschreiben: Die Mitgliedstaaten bleiben souverän, übertragen der EU aber durch Verträge bestimmte Hoheitsrechte.
Dabei gibt es zwei Grundformen der Zusammenarbeit.
| Entscheidungsform | Grundidee | Typischer Zusammenhang |
|---|---|---|
| supranational | Gemeinsame EU-Organe entscheiden innerhalb übertragener Zuständigkeiten; die Beschlüsse können alle Mitgliedstaaten binden. | viele Regeln der europäischen Wirtschaftsordnung |
| intergouvernemental | Die Regierungen handeln miteinander aus, was sie gemeinsam tun; die Staaten behalten stärkere unmittelbare Kontrolle. | besonders sensible Bereiche wie Teile der Außen- und Sicherheitspolitik |
Bei vielen EU-Gesetzen wirken vor allem drei Institutionen zusammen:
- Die Europäische Kommission macht Vorschläge.
- Das Europäische Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger und wirkt als Gesetzgeber mit.
- Im Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, entscheiden Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten mit.
Der Vertrag von Lissabon stärkte das Europäische Parlament und ersetzte in weiteren Bereichen die Einstimmigkeit im Rat durch Mehrheitsentscheidungen. Dadurch können Entscheidungen leichter zustande kommen. Zugleich kann ein einzelner Staat überstimmt werden.
Der Grundkonflikt lautet: Gemeinsame Entscheidungen können Probleme wirksamer lösen, schränken aber die alleinige Entscheidungsmacht der einzelnen Staaten ein.
Warum bleibt die Integration umstritten?
Europäische Integration verbindet mehrere Ziele, die sich ergänzen, aber auch in Spannung geraten können:
- Frieden: Gemeinsame Regeln und gegenseitige Abhängigkeit sollen Konflikte friedlich lösbar machen.
- Demokratie: Entscheidungen sollen durch gewählte Parlamente und nachvollziehbare Verfahren legitimiert sein.
- Souveränität: Mitgliedstaaten wollen über wichtige Fragen selbst bestimmen.
- Solidarität: Staaten sollen bei gemeinsamen Problemen füreinander Verantwortung übernehmen.
Ein historisches Urteil sollte nicht nur fragen, ob Integration insgesamt „gut“ oder „schlecht“ war. Untersuche stattdessen, welche Interessen, Vorteile und Belastungen in einer konkreten Situation aufeinandertrafen.
Eine Entscheidung in vier Schritten beurteilen
- Sachverhalt klären: Was soll gemeinsam entschieden werden?
- Folgen untersuchen: Wer gewinnt Handlungsmöglichkeiten, wer gibt Entscheidungsmacht ab?
- Kriterien anwenden: Welche Folgen hat die Entscheidung für Frieden, Demokratie, Souveränität und Solidarität?
- Urteil abwägen: Welches Kriterium wiegt in diesem Fall besonders schwer und warum?
Konfliktfall: Mehrheitsentscheidung statt Einstimmigkeit
Angenommen, die EU will in einem bereits vertraglich übertragenen Politikfeld schneller entscheiden. Dafür soll eine Mehrheitsentscheidung genügen.
- Für die Änderung: Sie kann Blockaden verhindern und die EU handlungsfähiger machen.
- Gegen die Änderung: Ein Mitgliedstaat kann an eine Entscheidung gebunden werden, die seine Regierung abgelehnt hat.
- Demokratie: Entscheidend ist unter anderem, welche gewählten Vertretungen am Verfahren beteiligt sind.
- Souveränität: Die alleinige Kontrolle des einzelnen Staates nimmt in diesem Bereich ab.
- Mögliches Urteil: Die Änderung kann vertretbar sein, wenn die Zuständigkeit eindeutig übertragen wurde, demokratische Institutionen mitentscheiden und die gemeinsame Handlungsfähigkeit in diesem Bereich besonders wichtig ist.
Dieses Urteil ist begründet, aber nicht alternativlos. Ein anderes Urteil ist möglich, wenn es die Kriterien ebenfalls nachvollziehbar gewichtet.
Der Integrationsprozess blieb tatsächlich offen. Der europäische Verfassungsvertrag scheiterte 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Der Vertrag von Lissabon übernahm später einen Teil der Reformideen in veränderter Form. Beim Referendum vom 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent im Vereinigten Königreich für den Austritt; am 31. Januar 2020 verließ das Land die EU.
Diese Entwicklungen zeigen: Integration kann vertieft, gebremst oder teilweise zurückgenommen werden. Ihr Endzustand steht nicht fest.
Karteikasten
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Alles auf einen Blick
- Europäische Integration
- Ausgangspunkt: Frieden nach dem Zweiten Weltkrieg
- Beginn: Schuman-Erklärung und EGKS
- Vertiefung: EWG, Zollunion, Binnenmarkt, EU und Euro
- Erweiterung: Beitritte unter politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen
- Entscheidungsformen: supranational und intergouvernemental
- Grundkonflikt: gemeinsames Handeln und nationale Souveränität
- Beurteilung: Frieden, Demokratie, Souveränität und Solidarität abwägen
- Offener Prozess: Reformkrisen, unterschiedliche Integrationstiefe und Brexit
Abschluss-Check
Du hast den Kern verstanden, wenn du die europäische Integration weder nur als Folge von Verträgen noch als geradlinige Erfolgsgeschichte beschreibst: Sie entstand aus Friedens- und Wirtschaftsinteressen, wurde durch Vertiefung und Erweiterung verändert und bleibt ein umstrittener Ausgleich zwischen gemeinsamem Handeln und staatlicher Selbstbestimmung.
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