Wirtschaft

Aktiengesellschaft (AG): Aufbau einfach erklärt

Aktiengesellschaft (AG): Aufbau einfach erklärt
Aktiengesellschaft (AG): Aufbau einfach erklärt
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Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Für ihre Schulden haftet grundsätzlich die AG mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Aktionäre.

Auf dieser Seite lernst du die deutsche AG kennen. Eine Börsennotierung ist keine Voraussetzung.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!

Was macht eine Aktiengesellschaft aus?

Die AG ist eine juristische Person. Das bedeutet: Sie kann selbst Verträge schließen, Eigentum besitzen, Schulden haben sowie klagen und verklagt werden. Vertreten wird sie durch den Vorstand.

Definition

Grundkapital

Das Grundkapital ist das in der Satzung festgelegte Kapital der AG. In Deutschland muss es mindestens 50.000 Euro betragen und wird in Aktien zerlegt.

Eine Aktie verkörpert einen Anteil an der AG. Wer eine Aktie hält, ist Aktionär oder Aktionärin und damit am Unternehmen beteiligt.

Merke

AG und Aktionäre sind rechtlich voneinander getrennt. Gläubiger können grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen, aber nicht auf das Privatvermögen der Aktionäre.

Die Haftungsbegrenzung bedeutet nicht, dass eine Investition ohne Risiko ist: Verliert die Aktie an Wert oder scheitert das Unternehmen, können Aktionäre ihr eingesetztes Kapital verlieren.

Beispiel

Eine AG besitzt Maschinen, Bankguthaben und weitere Vermögenswerte. Kann sie eine Rechnung nicht bezahlen, haftet dafür grundsätzlich dieses Gesellschaftsvermögen. Das private Fahrrad oder Sparkonto einer Aktionärin gehört nicht zur Haftungsmasse der AG.

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Frage 1 von 1LeichtWelche Aussage beschreibt die Haftung einer deutschen AG richtig?
Lösung: Grundsätzlich haftet die AG mit ihrem Gesellschaftsvermögen. — Die AG ist eine eigene juristische Person. Gesellschaftsschulden werden deshalb grundsätzlich ihrem Vermögen zugerechnet.
Wie arbeiten die drei Organe zusammen?

Die AG verteilt Leitung, Kontrolle und grundlegende Aktionärsentscheidungen auf drei Organe.

Vorstand: leiten und vertreten

Der Vorstand führt das operative Geschäft und vertritt die AG nach außen. Er entscheidet eigenverantwortlich und erhält keine laufenden Weisungen von den Aktionären.

Aufsichtsrat: bestellen und überwachen

Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand. Er prüft dessen Arbeit und kann für bestimmte wichtige Geschäfte seine Zustimmung verlangen. Er übernimmt aber nicht selbst die allgemeine Geschäftsführung.

Hauptversammlung: Aktionärsrechte ausüben

In der Hauptversammlung kommen die Aktionäre zusammen. Sie wählen unter anderem die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat und beschließen über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie kann dem Vorstand grundsätzlich keine Anweisungen für das Tagesgeschäft geben.

Beispiel

Die AG überlegt, eine neue Produktionshalle zu bauen. Der Vorstand plant und leitet das Vorhaben. Gehört ein solches Geschäft zum Zustimmungskatalog, muss der Aufsichtsrat zustimmen. Die Hauptversammlung übernimmt weder Bauplanung noch tägliche Projektleitung.

Merke

Vorstand führt – Aufsichtsrat überwacht – Hauptversammlung beschließt über grundlegende Aktionärsangelegenheiten.

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Frage 1 von 2MittelEine AG möchte eine neue Vertriebsstrategie im Tagesgeschäft umsetzen. Welches Organ ist grundsätzlich dafür zuständig?
Lösung: Der Vorstand — Der Vorstand leitet die Gesellschaft eigenverantwortlich. Der Aufsichtsrat kontrolliert ihn; die Hauptversammlung übt bestimmte Aktionärsrechte aus.
Frage 2 von 2SchwerWarum trennt eine AG Leitung und Kontrolle?
Lösung: Damit der Aufsichtsrat die eigenverantwortliche Arbeit des Vorstands überwachen kann. — Die Organtrennung weist unterschiedliche Aufgaben zu: Der Vorstand leitet, der Aufsichtsrat kontrolliert und die Hauptversammlung trifft bestimmte grundlegende Beschlüsse.
Wie funktionieren Aktien und Dividenden?

Durch die Ausgabe von Aktien kann eine AG Eigenkapital von mehreren Kapitalgebern erhalten. Dafür bekommen die Aktionäre Beteiligungsrechte.

Aktien können als Nennbetragsaktien oder Stückaktien ausgestaltet sein:

  • Eine Nennbetragsaktie nennt einen festen Nennbetrag.
  • Jede Stückaktie steht für den gleichen rechnerischen Anteil am Grundkapital.
Beispiel

Eine AG besitzt ein Grundkapital von 50.000 Euro, das in 1.000 Stückaktien zerlegt ist. Der rechnerische Anteil jeder Aktie beträgt:

$$50\,000 : 1000 = 50$$

Jede Stückaktie entspricht damit rechnerisch 50 Euro des Grundkapitals. Die Gegenrechnung lautet:

$$1000 \cdot 50 = 50\,000$$

Der tatsächliche Kaufpreis einer Aktie muss nicht diesem rechnerischen Anteil entsprechen.

Erwirtschaftet die AG einen Gewinn, wird nicht automatisch der gesamte Betrag ausgezahlt. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns. Der je Aktie ausgeschüttete Anteil heißt Dividende.

Definition

Dividende

Die Dividende ist der Betrag, der aus dem ausschüttbaren Gewinn je Aktie an die Aktionäre ausgezahlt wird.

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Frage 1 von 2LeichtWas ist eine Dividende?
Lösung: Der je Aktie ausgeschüttete Anteil des Bilanzgewinns — Über die Gewinnverwendung wird beschlossen. Nur der ausgeschüttete Anteil wird als Dividende an die Aktionäre verteilt.
Frage 2 von 2MittelWas folgt aus 1.000 gleichberechtigten Stückaktien bei 50.000 Euro Grundkapital?
Lösung: Jede Aktie hat einen rechnerischen Anteil von 50 Euro am Grundkapital. — Der rechnerische Anteil entsteht durch 50.000 geteilt durch 1.000. Daraus folgt weder ein fester Kaufpreis noch eine bestimmte Dividende.
Wie entsteht eine AG?

Die Gründung ist formeller und aufwendiger als bei vielen anderen Unternehmensformen. Auch eine einzelne Person kann eine AG gründen. Trotzdem benötigt die Gesellschaft alle drei vorgeschriebenen Organe; der Aufsichtsrat hat mindestens drei Mitglieder.

Ein vereinfachter Gründungsweg sieht so aus:

  1. Die Gründer stellen eine Satzung auf und lassen sie notariell beurkunden.
  2. Sie übernehmen sämtliche Aktien und verpflichten sich zu ihren Einlagen.
  3. Der erste Aufsichtsrat und der erste Abschlussprüfer werden bestellt.
  4. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.
  5. Gründungsbericht, Einlagen und erforderliche Prüfungen werden vorbereitet.
  6. Die AG wird zum Handelsregister angemeldet.
  7. Mit der Eintragung entsteht die AG als juristische Person.

Zwischen notarieller Errichtung und Eintragung besteht eine Vor-AG. Wer vor der Eintragung für sie handelt, kann besonderen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt sein.

Einlagen können als Geld oder unter gesetzlichen Bedingungen als Sacheinlagen erbracht werden. Eine Maschine oder ein Gebäude muss dafür einen feststellbaren wirtschaftlichen Wert besitzen.

Gut zu wissen

Eine „kleine AG“ ist keine eigene Rechtsform. Der Ausdruck bezeichnet eine meist nicht börsennotierte AG mit wenigen Aktionären und teilweise vereinfachten Formalien. Auch sie benötigt Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

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Frage 1 von 1MittelAb welchem Schritt ist die neu gegründete AG eine juristische Person?
Lösung: Mit der Eintragung in das Handelsregister — Satzung, Einlagen, Organbestellung und Prüfungen bereiten die Gründung vor. Die volle Rechtsfähigkeit entsteht mit der Registereintragung.
Wann passt die Rechtsform AG?

Die AG kann besonders dann passen, wenn ein Unternehmen viel Eigenkapital von mehreren Investoren aufnehmen oder Beteiligungen leicht übertragbar machen möchte.

Mögliche Vorteile sind:

  • Eigenkapital kann durch die Ausgabe von Aktien beschafft werden.
  • Aktien lassen sich grundsätzlich leichter übertragen als GmbH-Anteile.
  • Der Bestand der AG hängt nicht vom Tod oder Ausscheiden einzelner Aktionäre ab.
  • Aktionäre haften grundsätzlich nicht persönlich für Gesellschaftsschulden.

Dem stehen Nachteile gegenüber:

  • Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro.
  • Gründung, Beratung und laufende Organisation verursachen erheblichen Aufwand.
  • Drei vorgeschriebene Organe können Entscheidungswege verlängern.
  • Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung bringen laufende Pflichten mit sich.
  • Aktionäre können den Vorstand nicht unmittelbar im Tagesgeschäft anweisen.
Beispiel

Ein wachsendes Technikunternehmen benötigt viel Eigenkapital und möchte künftig weitere Investoren beteiligen. Die AG kann dafür geeignet sein, weil sie neue Aktien ausgeben kann. Für ein kleines Unternehmen mit wenig Kapital und dem Wunsch nach einer sehr einfachen Leitung wiegen Mindestkapital und Organisationsaufwand dagegen möglicherweise schwerer.

Merke

Eine Rechtsform ist nicht allein wegen eines Vorteils passend. Prüfe immer gemeinsam Kapitalbedarf, Haftung, Leitung, Beteiligungsmöglichkeiten und laufenden Aufwand.

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Frage 1 von 2SchwerEin stark wachsendes Unternehmen möchte viele Kapitalgeber beteiligen. Welches Argument spricht unmittelbar für die AG?
Lösung: Durch Aktien können mehrere Investoren Eigenkapital bereitstellen. — Die Beteiligung über Aktien erleichtert eine breite Eigenkapitalbeschaffung. Dafür nimmt das Unternehmen hohe formale und organisatorische Anforderungen in Kauf.
Frage 2 von 2SchwerEine Gründerin hat wenig Startkapital und möchte alle Entscheidungen ohne vorgeschriebenes Kontrollorgan treffen. Warum ist die AG wahrscheinlich unpassend?
Lösung: Mindestgrundkapital und zwingender Aufsichtsrat widersprechen ihren Bedingungen. — Eine Person darf zwar allein gründen, benötigt aber mindestens 50.000 Euro Grundkapital und zusätzlich einen Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern.
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Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Aktiengesellschaft
    • Rechtsform
      • juristische Person
      • Kapitalgesellschaft
    • Kapital
      • mindestens 50.000 Euro Grundkapital
      • Zerlegung in Aktien
    • Organe
      • Vorstand leitet
      • Aufsichtsrat überwacht
      • Hauptversammlung beschließt
    • Aktionäre
      • Beteiligungsrechte
      • mögliche Dividende
      • grundsätzlich keine persönliche Haftung
    • Abwägung
      • breite Eigenkapitalbeschaffung
      • hoher Gründungs- und Organisationsaufwand
Abschluss-Check
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Frage 1 von 3LeichtWelches Organ überwacht den Vorstand?
Lösung: Der Aufsichtsrat — Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand. Er führt die Gesellschaft aber nicht selbst.
Frage 2 von 3MittelEine AG besitzt 50.000 Euro Grundkapital und gibt 1.000 gleichberechtigte Stückaktien aus. Wie hoch ist der rechnerische Anteil je Aktie?
Lösung: 50 Euro — Teile das Grundkapital durch die Aktienzahl: 50.000 geteilt durch 1.000 ergibt 50 Euro je Aktie.
Frage 3 von 3SchwerEin Unternehmen möchte viele Investoren beteiligen, aber die Gründer wollen den Vorstand jederzeit zu einzelnen Geschäftsentscheidungen anweisen. Wo liegt der Zielkonflikt?
Lösung: Aktien erleichtern die Kapitalaufnahme, doch der Vorstand leitet die AG eigenverantwortlich. — Die AG unterstützt eine breite Eigenkapitalbeschaffung. Gleichzeitig trennt sie Eigentum, Leitung und Kontrolle: Aktionäre dürfen den Vorstand nicht laufend anweisen.

Wenn du Haftung, Kapital und die drei Organe an einem neuen Unternehmensfall erklären und gegeneinander abwägen kannst, hast du das Grundprinzip der Aktiengesellschaft verstanden.

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