Aktiengesellschaft (AG): Aufbau einfach erklärt
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Für ihre Schulden haftet grundsätzlich die AG mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Aktionäre.
Auf dieser Seite lernst du die deutsche AG kennen. Eine Börsennotierung ist keine Voraussetzung.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Was macht eine Aktiengesellschaft aus?
Die AG ist eine juristische Person. Das bedeutet: Sie kann selbst Verträge schließen, Eigentum besitzen, Schulden haben sowie klagen und verklagt werden. Vertreten wird sie durch den Vorstand.
Grundkapital
Das Grundkapital ist das in der Satzung festgelegte Kapital der AG. In Deutschland muss es mindestens 50.000 Euro betragen und wird in Aktien zerlegt.
Eine Aktie verkörpert einen Anteil an der AG. Wer eine Aktie hält, ist Aktionär oder Aktionärin und damit am Unternehmen beteiligt.
AG und Aktionäre sind rechtlich voneinander getrennt. Gläubiger können grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen, aber nicht auf das Privatvermögen der Aktionäre.
Die Haftungsbegrenzung bedeutet nicht, dass eine Investition ohne Risiko ist: Verliert die Aktie an Wert oder scheitert das Unternehmen, können Aktionäre ihr eingesetztes Kapital verlieren.
Eine AG besitzt Maschinen, Bankguthaben und weitere Vermögenswerte. Kann sie eine Rechnung nicht bezahlen, haftet dafür grundsätzlich dieses Gesellschaftsvermögen. Das private Fahrrad oder Sparkonto einer Aktionärin gehört nicht zur Haftungsmasse der AG.
Wie arbeiten die drei Organe zusammen?
Die AG verteilt Leitung, Kontrolle und grundlegende Aktionärsentscheidungen auf drei Organe.
Vorstand: leiten und vertreten
Der Vorstand führt das operative Geschäft und vertritt die AG nach außen. Er entscheidet eigenverantwortlich und erhält keine laufenden Weisungen von den Aktionären.
Aufsichtsrat: bestellen und überwachen
Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand. Er prüft dessen Arbeit und kann für bestimmte wichtige Geschäfte seine Zustimmung verlangen. Er übernimmt aber nicht selbst die allgemeine Geschäftsführung.
Hauptversammlung: Aktionärsrechte ausüben
In der Hauptversammlung kommen die Aktionäre zusammen. Sie wählen unter anderem die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat und beschließen über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie kann dem Vorstand grundsätzlich keine Anweisungen für das Tagesgeschäft geben.
Die AG überlegt, eine neue Produktionshalle zu bauen. Der Vorstand plant und leitet das Vorhaben. Gehört ein solches Geschäft zum Zustimmungskatalog, muss der Aufsichtsrat zustimmen. Die Hauptversammlung übernimmt weder Bauplanung noch tägliche Projektleitung.
Vorstand führt – Aufsichtsrat überwacht – Hauptversammlung beschließt über grundlegende Aktionärsangelegenheiten.
Wie funktionieren Aktien und Dividenden?
Durch die Ausgabe von Aktien kann eine AG Eigenkapital von mehreren Kapitalgebern erhalten. Dafür bekommen die Aktionäre Beteiligungsrechte.
Aktien können als Nennbetragsaktien oder Stückaktien ausgestaltet sein:
- Eine Nennbetragsaktie nennt einen festen Nennbetrag.
- Jede Stückaktie steht für den gleichen rechnerischen Anteil am Grundkapital.
Eine AG besitzt ein Grundkapital von 50.000 Euro, das in 1.000 Stückaktien zerlegt ist. Der rechnerische Anteil jeder Aktie beträgt:
$$50\,000 : 1000 = 50$$
Jede Stückaktie entspricht damit rechnerisch 50 Euro des Grundkapitals. Die Gegenrechnung lautet:
$$1000 \cdot 50 = 50\,000$$
Der tatsächliche Kaufpreis einer Aktie muss nicht diesem rechnerischen Anteil entsprechen.
Erwirtschaftet die AG einen Gewinn, wird nicht automatisch der gesamte Betrag ausgezahlt. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns. Der je Aktie ausgeschüttete Anteil heißt Dividende.
Dividende
Die Dividende ist der Betrag, der aus dem ausschüttbaren Gewinn je Aktie an die Aktionäre ausgezahlt wird.
Wie entsteht eine AG?
Die Gründung ist formeller und aufwendiger als bei vielen anderen Unternehmensformen. Auch eine einzelne Person kann eine AG gründen. Trotzdem benötigt die Gesellschaft alle drei vorgeschriebenen Organe; der Aufsichtsrat hat mindestens drei Mitglieder.
Ein vereinfachter Gründungsweg sieht so aus:
- Die Gründer stellen eine Satzung auf und lassen sie notariell beurkunden.
- Sie übernehmen sämtliche Aktien und verpflichten sich zu ihren Einlagen.
- Der erste Aufsichtsrat und der erste Abschlussprüfer werden bestellt.
- Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.
- Gründungsbericht, Einlagen und erforderliche Prüfungen werden vorbereitet.
- Die AG wird zum Handelsregister angemeldet.
- Mit der Eintragung entsteht die AG als juristische Person.
Zwischen notarieller Errichtung und Eintragung besteht eine Vor-AG. Wer vor der Eintragung für sie handelt, kann besonderen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt sein.
Einlagen können als Geld oder unter gesetzlichen Bedingungen als Sacheinlagen erbracht werden. Eine Maschine oder ein Gebäude muss dafür einen feststellbaren wirtschaftlichen Wert besitzen.
Eine „kleine AG“ ist keine eigene Rechtsform. Der Ausdruck bezeichnet eine meist nicht börsennotierte AG mit wenigen Aktionären und teilweise vereinfachten Formalien. Auch sie benötigt Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Wann passt die Rechtsform AG?
Die AG kann besonders dann passen, wenn ein Unternehmen viel Eigenkapital von mehreren Investoren aufnehmen oder Beteiligungen leicht übertragbar machen möchte.
Mögliche Vorteile sind:
- Eigenkapital kann durch die Ausgabe von Aktien beschafft werden.
- Aktien lassen sich grundsätzlich leichter übertragen als GmbH-Anteile.
- Der Bestand der AG hängt nicht vom Tod oder Ausscheiden einzelner Aktionäre ab.
- Aktionäre haften grundsätzlich nicht persönlich für Gesellschaftsschulden.
Dem stehen Nachteile gegenüber:
- Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro.
- Gründung, Beratung und laufende Organisation verursachen erheblichen Aufwand.
- Drei vorgeschriebene Organe können Entscheidungswege verlängern.
- Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung bringen laufende Pflichten mit sich.
- Aktionäre können den Vorstand nicht unmittelbar im Tagesgeschäft anweisen.
Ein wachsendes Technikunternehmen benötigt viel Eigenkapital und möchte künftig weitere Investoren beteiligen. Die AG kann dafür geeignet sein, weil sie neue Aktien ausgeben kann. Für ein kleines Unternehmen mit wenig Kapital und dem Wunsch nach einer sehr einfachen Leitung wiegen Mindestkapital und Organisationsaufwand dagegen möglicherweise schwerer.
Eine Rechtsform ist nicht allein wegen eines Vorteils passend. Prüfe immer gemeinsam Kapitalbedarf, Haftung, Leitung, Beteiligungsmöglichkeiten und laufenden Aufwand.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Aktiengesellschaft
- Rechtsform
- juristische Person
- Kapitalgesellschaft
- Kapital
- mindestens 50.000 Euro Grundkapital
- Zerlegung in Aktien
- Organe
- Vorstand leitet
- Aufsichtsrat überwacht
- Hauptversammlung beschließt
- Aktionäre
- Beteiligungsrechte
- mögliche Dividende
- grundsätzlich keine persönliche Haftung
- Abwägung
- breite Eigenkapitalbeschaffung
- hoher Gründungs- und Organisationsaufwand
- Rechtsform
Abschluss-Check
Wenn du Haftung, Kapital und die drei Organe an einem neuen Unternehmensfall erklären und gegeneinander abwägen kannst, hast du das Grundprinzip der Aktiengesellschaft verstanden.
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