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Aufwand und Kosten

Aufwand und Kosten in BWL: Unterschied, Zusammenhang und typische Beispiele aus dem internen Rechnungswesen verständlich erklärt.

Im Alltag sagt man schnell: "Das kostet viel Aufwand." In der BWL sind Aufwand und Kosten aber keine austauschbaren Wörter. Nach dieser Erklärung kannst du beide Begriffe sicher unterscheiden und typische Beispiele aus der Kosten- und Leistungsrechnung einordnen.

Deine Lernziele
  • Ich kann Aufwand und Kosten definieren.
  • Ich kann erklären, wann Aufwand zugleich Kosten ist.
  • Ich kann neutralen Aufwand, Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten unterscheiden.
  • Ich kann Beispiele wie Spenden, Materialverbrauch und kalkulatorischen Unternehmerlohn zuordnen.
  • Ich kann eine einfache Abgrenzungsrechnung nachvollziehen.

Aufwand und Kosten: der Grundunterschied

Aufwand gehört zur Finanzbuchhaltung. Kosten gehören zur Kosten- und Leistungsrechnung. Beide blicken auf Werteverzehr, aber mit unterschiedlichem Zweck.

Definition

Aufwand

Aufwand ist der bewertete Werteverzehr einer Periode, der das Eigenkapital mindert.

Definition

Kosten

Kosten sind der bewertete, betriebszweckbezogene Güter- und Leistungsverzehr einer Periode.

Der wichtigste Unterschied steckt im Wort betriebszweckbezogen. Kosten hängen mit dem eigentlichen Leistungsprozess des Unternehmens zusammen. Aufwand kann auch entstehen, ohne dass er zum Kerngeschäft gehört.

Beispiel

Ein Möbelhersteller verbraucht Holz für die Produktion von Tischen.

Das ist Aufwand, weil Werte verbraucht werden.

Es ist zugleich Kosten, weil der Verbrauch zum Betriebszweck gehört.

Der gleiche Möbelhersteller spendet 1.000 Euro an einen Verein.

Das ist Aufwand, weil das Eigenkapital sinkt.

Es sind aber keine Kosten, weil die Spende nicht zur Möbelproduktion gehört.

Merke

Alle Kosten betreffen den Betriebszweck. Nicht jeder Aufwand ist deshalb automatisch Kosten.

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Grundkosten: Aufwand wird zu Kosten

Wenn Aufwand normal, periodenrichtig und betriebszweckbezogen ist, wird er in der Kostenrechnung meist als Grundkosten übernommen.

Definition

Grundkosten

Grundkosten sind Kosten, denen in gleicher Höhe ein Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht.

Typische Grundkosten sind Löhne für Produktionsmitarbeiter, Materialverbrauch für Produkte oder Miete für betriebliche Räume. Sie gehören zum normalen Betrieb und werden in derselben Periode berücksichtigt.

Beispiel

Eine Bäckerei verbraucht Mehl im Wert von 800 Euro für die Herstellung von Brot.

Der Mehlverbrauch ist Aufwand.

Er ist betriebszweckbezogen, weil die Bäckerei Brot herstellt.

Er gehört zur richtigen Periode und ist nicht außergewöhnlich.

Deshalb sind die 800 Euro auch Grundkosten.

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Neutraler Aufwand: Aufwand, aber keine Kosten

Manche Aufwendungen werden nicht in die Kostenrechnung übernommen. Sie heißen neutraler Aufwand.

Definition

Neutraler Aufwand

Neutraler Aufwand ist Aufwand, der nicht als Kosten zählt, weil er betriebsfremd, periodenfremd oder außerordentlich ist.

Betriebsfremd bedeutet: Der Vorgang gehört nicht zum eigentlichen Unternehmenszweck. Periodenfremd bedeutet: Er gehört wirtschaftlich zu einer anderen Abrechnungsperiode. Außerordentlich bedeutet: Er ist ungewöhnlich und nicht typisch für den normalen Betrieb.

Beispiel

Betriebsfremd:

Ein Maschinenbauer spendet Geld an einen Sportverein. Das mindert das Eigenkapital, gehört aber nicht zur Maschinenproduktion.

Periodenfremd:

Eine Steuernachzahlung betrifft ein vergangenes Jahr.

Außerordentlich:

Ein nicht versicherter Brandschaden zerstört Lagerbestände.

Alle drei Fälle können Aufwand sein, werden aber nicht als normale Kosten des Betriebsprozesses gerechnet.

Merke

Neutraler Aufwand wird herausgerechnet, damit die Kostenrechnung den normalen Betriebszweck zeigt.

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Anderskosten und Zusatzkosten

Kosten können auch von der Finanzbuchhaltung abweichen oder dort gar keinen Aufwand haben. Dann spricht man von kalkulatorischen Kosten.

Definition

Anderskosten

Anderskosten sind Kosten, denen zwar Aufwand gegenübersteht, aber in anderer Höhe.

Definition

Zusatzkosten

Zusatzkosten sind Kosten, denen kein Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht.

Anderskosten entstehen zum Beispiel bei kalkulatorischen Abschreibungen, wenn die Kostenrechnung mit anderen Werten rechnet als die Bilanz. Zusatzkosten entstehen etwa beim kalkulatorischen Unternehmerlohn in Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Beispiel

Anderskosten:

Eine Maschine wird in der Finanzbuchhaltung mit 5.000 Euro abgeschrieben.

Für die interne Kalkulation rechnet das Unternehmen mit 7.000 Euro, weil die Wiederbeschaffung teurer wäre.

Die Kostenrechnung setzt 7.000 Euro an. Das sind Anderskosten.

Zusatzkosten:

Ein Einzelunternehmer arbeitet selbst im Betrieb, zahlt sich aber kein Gehalt wie ein Angestellter.

Für die Kalkulation wird trotzdem ein angemessener Unternehmerlohn angesetzt.

Das sind Zusatzkosten, weil kein entsprechender Aufwand gebucht wurde.

Gut zu wissen

Kalkulatorische Kosten wirken zunächst künstlich. Sie helfen aber, Preise und Entscheidungen realistischer zu planen, weil sie wirtschaftliche Belastungen sichtbar machen.

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Abgrenzungsrechnung Schritt für Schritt

Die Abgrenzungsrechnung erklärt, wie man von Aufwand zu Kosten kommt. Du nimmst nicht einfach jede Aufwandsposition unverändert.

Definition

Abgrenzungsrechnung

Die Abgrenzungsrechnung trennt neutralen Aufwand von Kosten und ergänzt kalkulatorische Kosten.

Eine einfache Denkformel lautet:

Aufwand minus neutraler Aufwand plus Zusatzkosten plus oder minus Anderskosten ergibt Kosten.

Beispiel

Ein Unternehmen hat in einer Periode:

Aufwand insgesamt: 50.000 Euro.

Davon neutrale Aufwendungen: 4.000 Euro.

Zusatzkosten: 3.000 Euro.

Anderskosten: 2.000 Euro mehr als der gebuchte Aufwand.

Rechnung:

$$ 50.000 - 4.000 + 3.000 + 2.000 = 51.000 $$

Die Kostenrechnung arbeitet also mit 51.000 Euro Kosten.

Merke

Die Kostenrechnung fragt nicht: Was wurde alles als Aufwand gebucht? Sie fragt: Welcher Werteverzehr gehört sachgerecht in die Kalkulation?

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Prüfungsmodus: Beispiele zuordnen

In Klassenarbeiten entscheidet oft ein einzelnes Wort: betriebsfremd, periodenfremd, außerordentlich oder kalkulatorisch.

Beispiel

Fall 1: Rohstoffverbrauch für die Produktion.

Zuordnung: Grundkosten, weil betriebszweckbezogen und normal.

Fall 2: Spende an eine Hilfsorganisation.

Zuordnung: neutraler Aufwand, weil betriebsfremd.

Fall 3: Steuernachzahlung für das Vorjahr.

Zuordnung: neutraler Aufwand, weil periodenfremd.

Fall 4: Kalkulatorischer Unternehmerlohn.

Zuordnung: Zusatzkosten, weil kein entsprechender Aufwand gebucht wird.

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Alles auf einen Blick

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Abschluss-Check

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Zusammenfassung

Aufwand ist ein Begriff der Finanzbuchhaltung und beschreibt Werteverzehr, der das Eigenkapital mindert. Kosten gehören zur Kosten- und Leistungsrechnung und beziehen sich auf den Betriebszweck. Normaler betriebsbezogener Aufwand wird zu Grundkosten. Betriebsfremder, periodenfremder oder außerordentlicher Aufwand ist neutraler Aufwand. Anderskosten und Zusatzkosten zeigen, dass die Kostenrechnung eigene kalkulatorische Werte ansetzen kann.