Wirtschaft

Ertrag und Leistung sicher unterscheiden

Ertrag und Leistung sicher unterscheiden
Ertrag und Leistung sicher unterscheiden
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Ein Ertrag ist ein erfolgswirksamer Wertzuwachs eines Unternehmens. Eine Leistung ist dagegen das bewertete Ergebnis der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit. Deshalb kann ein Ertrag zugleich eine Leistung sein – muss es aber nicht.

Auf dieser Seite lernst du, beide Größen am Betriebszweck zu unterscheiden und Geschäftsfälle nachvollziehbar zuzuordnen.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!

Was unterscheidet Ertrag und Leistung?
Definition

Ertrag

Ein Ertrag ist ein erfolgswirksamer Wertzuwachs innerhalb einer Periode. Er kann aus dem Kerngeschäft stammen, aber auch durch einen neutralen Vorgang entstehen. Der Gegenbegriff zum Ertrag ist der Aufwand.

Definition

Leistung

Eine Leistung ist das bewertete Ergebnis einer Tätigkeit, die dem Betriebszweck dient. Sie gehört zur Kosten- und Leistungsrechnung. Der Gegenbegriff zur Leistung sind die Kosten.

Der Ertragsbegriff ist also weiter gefasst: Er schließt sowohl betriebszweckbezogene als auch neutrale Wertzuwächse ein. Der Leistungsbegriff betrachtet nur das, was zur eigentlichen betrieblichen Tätigkeit gehört.

Merke

Ertrag fragt nach dem erfolgswirksamen Wertzuwachs. Leistung fragt zusätzlich: Gehört dieser Wert zum Betriebszweck?

Ertrag ist nicht dasselbe wie Gewinn. Erst die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen zeigt, ob ein Gewinn entsteht.

Teste dich
Frage 1 von 2LeichtWelches Begriffspaar gehört zusammen?
Lösung: Ertrag und Aufwand — Ertrag und Aufwand gehören zur Erfolgsrechnung. Leistung und Kosten gehören zur Kosten- und Leistungsrechnung.
Frage 2 von 2MittelEin Unternehmen erzielt einen Wertzuwachs, der nicht aus seinem Betriebszweck stammt. Welche Einordnung passt?
Lösung: Ertrag, aber keine Leistung — Der Wertzuwachs ist ein Ertrag. Wegen des fehlenden Betriebszweckbezugs ist er keine Leistung.
Wie hilft dir der Betriebszweck?

Der Betriebszweck beschreibt, womit ein Unternehmen normalerweise seine wirtschaftliche Aufgabe erfüllt. Bei einem Möbelhersteller ist das zum Beispiel die Herstellung und der Verkauf von Möbeln.

Gehe bei einem Geschäftsfall in zwei Schritten vor:

  1. Prüfe, ob ein erfolgswirksamer Wertzuwachs entstanden ist. Dann liegt ein Ertrag vor.
  2. Prüfe, ob der Vorgang unmittelbar dem Betriebszweck dient. Dann liegt eine Leistung vor.
Beispiel

Ein Möbelhersteller verkauft selbst produzierte Stühle.

  1. Der Verkauf erzeugt einen erfolgswirksamen Wertzuwachs: Es liegt ein Ertrag vor.
  2. Herstellung und Verkauf von Möbeln gehören zum Betriebszweck: Es liegt zugleich eine Leistung vor.

Der Verkaufserlös ist daher Ertrag und Leistung.

Beispiel

Derselbe Möbelhersteller erhält Miete für Wohnungen über seinen Büroräumen.

  1. Die Miete erzeugt einen erfolgswirksamen Wertzuwachs: Sie ist ein Ertrag.
  2. Die Vermietung gehört nicht zur Möbelherstellung: Sie ist keine Leistung des Kerngeschäfts.

Die Miete ist daher Ertrag, aber keine Leistung.

Ein ungewöhnlich hoher Umsatz aus dem Kerngeschäft bleibt dagegen eine Leistung. Die Höhe eines Betrags entscheidet nicht über den Betriebszweckbezug.

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Frage 1 von 2MittelEin Möbelhersteller verkauft in einem Monat ungewöhnlich viele Tische. Wie ist der Verkauf einzuordnen?
Lösung: Als Ertrag und Leistung — Der Verkauf stammt weiterhin aus dem Kerngeschäft. Deshalb ist er sowohl Ertrag als auch Leistung.
Frage 2 von 2SchwerEin Möbelhersteller verkauft ein seit Jahren ungenutztes Grundstück, das nicht der Möbelproduktion diente. Welche Begründung ist richtig?
Lösung: Der Verkauf erzeugt Ertrag, gehört aber nicht zur betrieblichen Leistungserstellung. — Der Verkauf kann einen Ertrag erzeugen. Da das Grundstück nicht der eigentlichen Leistungserstellung diente, liegt keine Leistung vor.
Welche Beziehungen sind möglich?

Ertrag und Leistung können auf verschiedene Weise zusammentreffen.

Ertrag und Leistung stimmen überein

Ein betriebszweckbezogener Ertrag, der in gleicher Höhe als Leistung angesetzt wird, heißt Zweckertrag oder Grundleistung.

Beispiel

Ein Friseursalon erhält Geld für einen Haarschnitt. Der Haarschnitt gehört zum Betriebszweck. Der Erlös ist daher Ertrag und Grundleistung.

Ertrag ohne Leistung

Ein neutraler Ertrag gehört nicht zur eigentlichen betrieblichen Leistungserstellung. Er kann beispielsweise betriebsfremd oder periodenfremd sein.

Beispiel

Eine Steuerrückerstattung erhöht den Erfolg, entsteht aber nicht durch die Herstellung oder den Verkauf der betrieblichen Produkte. Sie ist Ertrag, aber keine Leistung.

Leistung ohne Ertrag

Eine Zusatzleistung dient dem Betriebszweck, hat aber keinen entsprechenden Ertrag.

Beispiel

Ein Betrieb erbringt eine betriebszweckbezogene Dienstleistung unentgeltlich. Die Tätigkeit ist eine Leistung, erzeugt aber keinen unmittelbaren Ertrag.

Leistung und Ertrag in unterschiedlicher Höhe

Bei einer Andersleistung steht der Leistung ein Ertrag in anderer Höhe gegenüber. Beide Größen beziehen sich auf denselben betrieblichen Vorgang, werden jedoch unterschiedlich bewertet.

Merke

Prüfe zuerst den Betriebszweckbezug. Untersuche erst danach, ob Ertrag und Leistung gleich hoch sind, unterschiedlich hoch sind oder eine der beiden Größen fehlt.

Teste dich
Frage 1 von 2LeichtWie heißt eine betriebszweckbezogene Leistung ohne entsprechenden Ertrag?
Lösung: Zusatzleistung — Eine Zusatzleistung gehört zum Betriebszweck, erzeugt aber keinen entsprechenden Ertrag.
Frage 2 von 2MittelEin Ertrag und die zugehörige Leistung werden in unterschiedlicher Höhe angesetzt. Welcher Fall liegt vor?
Lösung: Andersleistung — Bei der Andersleistung gehören beide Größen zum betrieblichen Vorgang, ihre Bewertungen sind jedoch verschieden.
Welche Leistungsarten gibt es?

Leistungen lassen sich danach unterscheiden, wie das betriebliche Ergebnis verwendet wird.

Absatz- oder Marktleistung

Eine Absatzleistung ist für Kundinnen und Kunden beziehungsweise für den Markt bestimmt. Dazu gehören verkaufte Produkte und erbrachte Dienstleistungen.

Beispiel

Ein Anlagenbauer verkauft eine selbst hergestellte Maschine. Der Verkauf gehört zum Betriebszweck und ist eine Absatzleistung.

Lagerleistung

Eine Lagerleistung entsteht, wenn sich der Bestand an selbst hergestellten fertigen oder unfertigen Erzeugnissen erhöht. Die Produkte wurden bereits hergestellt, aber noch nicht verkauft.

Aktivierte Eigenleistung

Eine aktivierte Eigenleistung entsteht, wenn ein Unternehmen eine Anlage selbst herstellt und im eigenen Betrieb nutzt, statt sie zu verkaufen.

Beispiel

Ein Anlagenbauer fertigt eine Maschine für die eigene Produktion. Die Maschine bleibt im Unternehmen. Sie ist eine Eigenleistung und keine Absatzleistung.

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Frage 1 von 2LeichtEin Betrieb stellt Waren her, die zunächst im eigenen Lager bleiben. Welche Leistungsart liegt vor?
Lösung: Lagerleistung — Die hergestellten Waren erhöhen den Bestand und bilden deshalb eine Lagerleistung.
Frage 2 von 2MittelEin Maschinenbauer fertigt eine Maschine für die eigene Produktion. Wie ist sie einzuordnen?
Lösung: Als Eigenleistung — Ein selbst hergestelltes und im eigenen Betrieb verwendetes Anlagegut ist eine Eigenleistung.
Wie ordnest du neue Geschäftsfälle zu?

Nutze für jeden Fall dieselbe Entscheidungshilfe:

  1. Ertrag prüfen: Entsteht ein erfolgswirksamer Wertzuwachs?
  2. Betriebszweck prüfen: Gehört der Vorgang zur eigentlichen Tätigkeit?
  3. Verhältnis prüfen: Stimmen Ertrag und Leistung überein, unterscheiden sie sich oder fehlt eine Größe?
  4. Leistungsart prüfen: Handelt es sich gegebenenfalls um Absatz-, Lager- oder Eigenleistung?

Ordne nun die folgenden Fälle gedanklich zu:

  • Eine Konditorei verkauft selbst hergestellte Torten.
  • Die Konditorei erhält Zinsen aus einer Geldanlage.
  • Sie stellt eine betriebsnotwendige Einrichtung für die eigene Backstube selbst her.
  • Sie erbringt eine betriebszweckbezogene Leistung kostenlos.
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Frage 1 von 3MittelDie Konditorei verkauft selbst hergestellte Torten. Welche Zuordnung ist vollständig?
Lösung: Ertrag und Absatzleistung — Der Verkauf erzeugt Ertrag und erfüllt zugleich den Betriebszweck. Weil die Torten verkauft werden, liegt eine Absatzleistung vor.
Frage 2 von 3MittelDie Konditorei erhält Zinsen aus einer Geldanlage. Welche Zuordnung passt?
Lösung: Ertrag, aber keine Leistung — Zinsen können den Erfolg erhöhen, gehören bei einer Konditorei aber nicht zur eigentlichen betrieblichen Leistungserstellung.
Frage 3 von 3SchwerDie Konditorei stellt eine Einrichtung für die eigene Backstube selbst her und nutzt sie dort. Welche Begründung passt?
Lösung: Die Herstellung dient dem Betrieb; weil die Einrichtung im Unternehmen bleibt, ist sie eine Eigenleistung. — Auch ohne Verkauf kann eine betriebszweckbezogene Leistung entstehen. Das selbst hergestellte und intern genutzte Gut ist eine Eigenleistung.
Karteikasten
Karteikasten

Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.

Alles auf einen Blick
Mindmap
  • Ertrag und Leistung
    • Ertrag: erfolgswirksamer Wertzuwachs
    • Leistung: betriebszweckbezogenes Ergebnis
    • Grundleistung: Ertrag und Leistung stimmen überein
    • Neutraler Ertrag: Ertrag ohne Leistung
    • Zusatzleistung: Leistung ohne Ertrag
    • Andersleistung: unterschiedliche Bewertung
    • Leistungsarten: Absatz, Lager und Eigenleistung
Abschluss-Check
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Frage 1 von 4LeichtWelche Frage ist für die Abgrenzung von Ertrag und Leistung entscheidend?
Lösung: Gehört der Vorgang zum Betriebszweck? — Der Betriebszweck trennt die betriebliche Leistung vom weiter gefassten Ertrag.
Frage 2 von 4MittelEin Hersteller erhält eine Steuerrückerstattung. Der Vorgang erhöht den Erfolg, gehört aber nicht zur Produktion. Was liegt vor?
Lösung: Neutraler Ertrag — Der erfolgswirksame Wertzuwachs ist ein Ertrag. Wegen des fehlenden Betriebszweckbezugs ist er neutral und keine Leistung.
Frage 3 von 4SchwerEin Friseursalon färbt im Rahmen einer Aktion kostenlos die Haare einer Kundin. Die Tätigkeit gehört zum Betriebszweck, erzeugt aber keinen unmittelbaren Ertrag. Wie ordnest du sie ein?
Lösung: Als Zusatzleistung — Eine betriebszweckbezogene Leistung ohne entsprechenden Ertrag ist eine Zusatzleistung.
Frage 4 von 4SchwerEin Unternehmen stellt ein Produkt her, lagert es zunächst ein und verkauft es später. Welche Aussage beschreibt die beiden Schritte richtig?
Lösung: Die Herstellung kann zunächst eine Lagerleistung bilden; der spätere Verkauf ist eine Absatzleistung. — Leistungen entstehen nicht nur beim Verkauf. Zunächst kann eine Lagerleistung vorliegen; beim Absatz entsteht eine Markt- beziehungsweise Absatzleistung.

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