Einzelkosten und Gemeinkosten einfach erklärt
Einzelkosten kannst du einem Produkt, Auftrag oder einer Dienstleistung direkt zurechnen. Gemeinkosten betreffen mehrere Bezugsobjekte gemeinsam oder werden aus wirtschaftlichen Gründen nicht einzeln erfasst. Sie werden deshalb mithilfe von Kostenstellen und Verteilungsschlüsseln zugerechnet.
Auf dieser Seite lernst du, Kosten begründet einzuordnen, einen Gemeinkostenzuschlag zu berechnen und die Aussagekraft verteilter Gemeinkosten zu beurteilen.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Kannst du die Kosten direkt zurechnen?
Stell dir eine Tischlerei vor, die verschiedene Tischmodelle herstellt. Das Holz für ein bestimmtes Modell lässt sich diesem Produkt direkt zurechnen. Die Werkstattmiete betrifft dagegen alle Modelle.
Einzelkosten
Einzelkosten sind Kosten, die einem bestimmten Bezugsobjekt direkt und verursachungsgerecht zugerechnet werden können. Das Bezugsobjekt kann zum Beispiel ein Produkt, ein Auftrag, eine Dienstleistung oder eine Kostenstelle sein.
Typische Einzelkosten eines Produkts sind:
- direkt verarbeitetes Material, etwa Holz für einen Tisch;
- direkt erfasste Fertigungslöhne;
- auftragsbezogene Spezialverpackungen oder Lizenzen.
Gemeinkosten
Gemeinkosten sind Kosten, die mehrere Bezugsobjekte gemeinsam betreffen oder deren direkte Erfassung wirtschaftlich zu aufwendig wäre. Sie werden indirekt zugerechnet.
Typische Gemeinkosten eines Produkts sind:
- Miete gemeinsam genutzter Räume;
- Gehälter der allgemeinen Verwaltung;
- Abschreibungen gemeinsam genutzter Maschinen;
- nicht produktspezifisch erfasste Energie- oder Vertriebskosten.
Frage zuerst: Welchem Bezugsobjekt sollen die Kosten zugerechnet werden? Prüfe dann: Ist eine direkte und wirtschaftlich sinnvolle Zuordnung möglich?
Eine Druckerei stellt Broschüren und Plakate her. Das für einen Broschürenauftrag verbrauchte Papier wird erfasst. Es ist Einzelkosten dieses Auftrags. Die Miete der gemeinsam genutzten Produktionshalle ist keinem Auftrag direkt zurechenbar und zählt deshalb zu den Gemeinkosten.
Warum entscheidet das Bezugsobjekt?
Dieselben Kosten können je nach Fragestellung unterschiedlich eingeordnet werden. Diese Abhängigkeit nennt man die Relativität der Zurechnung.
Das Gehalt einer Verkaufsmitarbeiterin lässt sich direkt einer bestimmten Filiale zuordnen. Bezogen auf die Filiale ist es daher Einzelkosten. Verkauft sie dort viele verschiedene Produkte, lässt sich ihr Gehalt den einzelnen Produkten meist nicht direkt zurechnen. Bezogen auf diese Produkte ist es Gemeinkosten.
Auch Einzelkosten oder Gemeinkosten und fixe oder variable Kosten sind zwei verschiedene Einteilungen:
- Einzel- und Gemeinkosten beschreiben die Zurechenbarkeit.
- Fixe und variable Kosten beschreiben das Verhalten bei veränderter Beschäftigung.
Eine Miete kann fix und zugleich Gemeinkosten sein. Energie kann Gemeinkosten sein und trotzdem mit der Produktionsmenge schwanken. Auch fixe Einzelkosten sind möglich, etwa die festen Kosten eines Teams, das ausschließlich für ein bestimmtes Produkt arbeitet.
Unechte Gemeinkosten
Unechte Gemeinkosten könnten theoretisch direkt erfasst werden. Die genaue Erfassung wäre jedoch teurer oder aufwendiger als ihr Nutzen. Kleine Schrauben oder geringe Mengen Schmiermittel werden deshalb häufig pauschal verrechnet.
Ob eine Schraube Einzelkosten oder unechte Gemeinkosten ist, hängt somit auch von der betrieblichen Erfassung ab. Wird ihr Verbrauch zuverlässig einem Produkt zugeordnet, kann sie Einzelkosten sein. Wird auf das Zählen aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet, wird sie wie Gemeinkosten behandelt.
Wie werden Gemeinkosten verrechnet?
Gemeinkosten werden nicht unmittelbar einem einzelnen Produkt belastet. Der typische Verrechnungsweg lautet:
- Gemeinkosten erfassen.
- Kosten den passenden Kostenstellen zuordnen oder über Schlüssel verteilen.
- Zuschlagssätze bestimmen.
- Die Zuschläge auf die Kostenträger verrechnen.
Eine Kostenstelle ist ein betrieblicher Bereich, in dem Kosten gesammelt und kontrolliert werden, zum Beispiel Einkauf, Fertigung oder Verwaltung. Ein Kostenträger ist die Leistung, deren Kosten ermittelt werden sollen, etwa ein Produkt oder Auftrag.
Der Gemeinkostenzuschlagssatz wird so berechnet:
Gemeinkostenzuschlagssatz = Gemeinkosten / Einzelkostenbasis × 100 %
Die gewählte Einzelkostenbasis muss zur Kostenstelle passen. Materialgemeinkosten können beispielsweise auf Materialeinzelkosten zugeschlagen werden.
In der Kostenstelle Einkauf fallen 20.000 € Gemeinkosten an. Die beschafften Rohstoffe haben einen Wert von 40.000 €.
- Zuschlagssatz bestimmen: 20.000 € / 40.000 € × 100 % = 50 %.
- Für ein Produkt mit 500 € Materialeinzelkosten werden 50 % von 500 € zugeschlagen: 250 €.
- Die zugerechneten Materialkosten betragen damit 500 € + 250 € = 750 €.
Der entscheidende Gedanke: Der Satz von 50 % beschreibt das Verhältnis der Gemeinkosten zur gewählten Einzelkostenbasis.
Was verrät ein Zuschlag nicht?
Ein Verteilungsschlüssel macht Gemeinkosten rechnerisch zurechenbar. Er beweist aber nicht, dass ein bestimmtes Produkt diese Kosten tatsächlich verursacht hat.
Ein Produkt kann nach zugerechneten Gemeinkosten einen rechnerischen Verlust zeigen und trotzdem einen positiven Beitrag zur Deckung gemeinsamer Kosten leisten. Wird es eingestellt, verschwinden Miete, Verwaltung oder andere gemeinsame Kosten möglicherweise nicht. Sie werden dann auf die verbleibenden Produkte verteilt.
Für eine Entscheidung über die Fortführung eines Produkts musst du deshalb unterscheiden:
- Welche Erlöse fallen beim Wegfall des Produkts weg?
- Welche Einzelkosten entfallen?
- Welche Gemeinkosten sind tatsächlich vermeidbar?
- Welche Gemeinkosten bleiben trotz der Entscheidung bestehen?
Zugerechnet bedeutet nicht automatisch verursacht oder vermeidbar. Für Entscheidungen sind die tatsächlich veränderbaren Kosten entscheidend.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Einzelkosten und Gemeinkosten
- Direkte Zurechnung
- Einzelkosten
- Verursachungsprinzip
- Indirekte Zurechnung
- Gemeinkosten
- Kostenstellen und Schlüssel
- Einordnung
- Bezugsobjekt zuerst festlegen
- Zurechenbarkeit von Kostenverhalten trennen
- Berechnung
- Zuschlagssatz bestimmen
- Zuschlag auf die Basis anwenden
- Entscheidung
- Zurechnung kritisch deuten
- Tatsächlich vermeidbare Kosten prüfen
- Direkte Zurechnung
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