Kostenträgerzeitrechnung: UKV und GKV berechnen
Die Kostenträgerzeitrechnung zeigt, welche Kosten und welches Betriebsergebnis in einer Abrechnungsperiode entstanden sind. Mit dem Umsatzkostenverfahren (UKV) oder dem Gesamtkostenverfahren (GKV) berücksichtigst du dabei auch Veränderungen der Lagerbestände.
Hake ab, was du schon kannst — und komm am Ende hierher zurück!
Zeitrechnung oder Stückrechnung?
Ein Kostenträger ist ein Produkt oder eine Dienstleistung, dem beziehungsweise der Kosten zugerechnet werden. Die Kostenträgerrechnung beantwortet damit die Frage: Wofür sind die Kosten angefallen?
Kostenträgerzeitrechnung
Die Kostenträgerzeitrechnung betrachtet die Kosten eines Kostenträgers innerhalb einer Abrechnungsperiode, zum Beispiel eines Monats, Quartals oder Jahres. Werden zusätzlich die Erlöse einbezogen, entsteht eine kurzfristige Erfolgs- oder Betriebsergebnisrechnung.
Die Kostenträgerstückrechnung hat einen anderen Bezug: Sie berechnet die Kosten je hergestellter Leistungseinheit. Die Zeitrechnung fragt also nach der Periode, die Stückrechnung nach dem einzelnen Stück.
Zeitrechnung: Kosten oder Erfolg einer Periode. Stückrechnung: Kosten je Produkteinheit.
Die interne Betriebsergebnisrechnung dient der betrieblichen Steuerung. Sie ist nicht mit der handels- und steuerrechtlichen Gewinn-und-Verlust-Rechnung gleichzusetzen, auch wenn dort ebenfalls die Begriffe UKV und GKV verwendet werden.
Warum verändern Lagerbestände das Ergebnis?
Produktion und Absatz müssen in einer Periode nicht gleich groß sein. Werden mehr Stück hergestellt als verkauft, wächst der Lagerbestand. Werden mehr Stück verkauft als hergestellt, wird Lagerbestand abgebaut.
- Produktion > Absatz: Bestandsaufbau
- Absatz > Produktion: Bestandsabbau
- Produktion = Absatz: keine Bestandsveränderung
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich die Kosten zunächst auf die hergestellten Leistungen beziehen, die Umsatzerlöse aber nur auf die verkauften Leistungen.
Ein Betrieb produziert zwei gleiche Autos, verkauft aber nur eines. Die Herstellkosten betragen insgesamt 20.000 €, also 10.000 € je Auto.
Das verkaufte Auto erzeugt Umsatz. Das zweite Auto bleibt als Bestand im Lager. Seine Herstellkosten dürfen deshalb bei der Ergebnisrechnung nicht so behandelt werden, als wäre auch dieses Auto bereits verkauft worden.
Wähle in jeder Lücke die passende Form und prüfe anschließend deine Antworten.
Werden mehr Stück produziert als verkauft, liegt ein vor. Beim Bestandsabbau ist der größer als die Produktion. Stimmen Produktion und Absatz überein, gibt es .
Wie funktioniert das Umsatzkostenverfahren?
Das Umsatzkostenverfahren (UKV) stellt den Umsatzerlösen die Herstellkosten der tatsächlich abgesetzten Leistungen gegenüber. Herstellkosten für erzeugte, aber noch nicht verkaufte Produkte werden nicht als Herstellkosten des Umsatzes abgezogen.
Vereinfacht gilt:
$$Betriebsergebnis = Umsatzerlöse - Herstellkosten\ der\ abgesetzten\ Leistungen - weitere\ betriebliche\ Kosten$$
Zu den weiteren betrieblichen Kosten können beispielsweise Vertriebskosten der Periode gehören.
Ein Betrieb produziert zwei gleiche Autos und verkauft eines für 20.000 €.
- Herstellkosten für zwei Autos: 20.000 €
- Herstellkosten je Auto: 20.000 € : 2 = 10.000 €
- Vertriebskosten: 2.500 €
Nach dem UKV werden nur die Herstellkosten des verkauften Autos angesetzt:
Umsatzerlöse: 20.000 € − Herstellkosten des verkauften Autos: 10.000 € − Vertriebskosten: 2.500 € = Betriebsergebnis: 7.500 €
Der entscheidende Gedanke: Das zweite Auto ist noch im Lager und gehört daher nicht zu den Herstellkosten des Umsatzes.
Wie funktioniert das Gesamtkostenverfahren?
Das Gesamtkostenverfahren (GKV) stellt sämtlichen Kosten der Periode sämtliche Leistungen der Periode gegenüber. Zur Leistung gehören neben den Umsatzerlösen auch Bestandserhöhungen. Ein Bestandsabbau vermindert die Gesamtleistung.
Vereinfacht gilt:
$$Betriebsergebnis = Umsatzerlöse \mathbin{\pm} Bestandsveränderungen - Gesamtkosten$$
Eine Bestandserhöhung wird addiert, ein Bestandsabbau subtrahiert.
Für die zwei Autos gelten wieder:
- Umsatzerlöse: 20.000 €
- Bestandserhöhung: 10.000 €
- Gesamtkosten: 22.500 €
Die Bestandserhöhung entspricht den Herstellkosten des nicht verkauften Autos:
Umsatzerlöse: 20.000 € + Bestandserhöhung: 10.000 € = Gesamtleistung: 30.000 € − Gesamtkosten: 22.500 € = Betriebsergebnis: 7.500 €
Das GKV erfasst zunächst die Kosten beider produzierten Autos. Deshalb wird das im Lager verbliebene Auto als zusätzliche Leistung berücksichtigt.
Wie vergleichst du UKV und GKV?
Beide Verfahren betrachten denselben betrieblichen Vorgang aus unterschiedlichen Richtungen:
| Merkmal | UKV | GKV |
|---|---|---|
| Ausgangspunkt | Umsatzerlöse | gesamte Leistung der Periode |
| Gegenübergestellte Kosten | Herstellkosten der abgesetzten Leistungen und weitere betriebliche Kosten | sämtliche Periodenkosten |
| Bestandsaufbau | Herstellkosten nicht verkaufter Stück werden nicht als Herstellkosten des Umsatzes abgezogen | Bestandserhöhung wird zur Leistung addiert |
| Bestandsabbau | Herstellkosten der zusätzlich aus dem Lager verkauften Stück werden einbezogen | Bestandsminderung wird von der Leistung abgezogen |
Bei sachgerecht aufeinander abgestimmten Rechnungen führen UKV und GKV zum gleichen Betriebsergebnis.
Rechne selbst: Möbelhersteller
Ein Möbelhersteller produziert fünf identische Schränke. Vier Schränke werden für jeweils 5.000 € verkauft. Die Herstellkosten betragen insgesamt 15.000 €, also 3.000 € je Schrank. Zusätzlich entstehen 2.000 € Vertriebskosten.
Berechne das Betriebsergebnis zuerst nach dem UKV und danach nach dem GKV. Prüfe anschließend die Ergebnisgleichheit.
Lösung nach dem UKV
Umsatz: 4 × 5.000 € = 20.000 € − Herstellkosten des Umsatzes: 4 × 3.000 € = 12.000 € − Vertriebskosten: 2.000 € = Betriebsergebnis: 6.000 €
Lösung nach dem GKV
Umsatz: 20.000 € + Bestandserhöhung: 1 × 3.000 € = 3.000 € = Gesamtleistung: 23.000 € − Gesamtkosten: 15.000 € + 2.000 € = 17.000 € = Betriebsergebnis: 6.000 €
Probe: UKV und GKV ergeben jeweils 6.000 €. Beim UKV bleiben die Herstellkosten des Lagerstücks außerhalb der Herstellkosten des Umsatzes. Beim GKV stehen sie in den Gesamtkosten, werden aber durch die Bestandserhöhung ausgeglichen.
Karteikasten
Überlege zuerst selbst und drehe die Karte anschließend zum Prüfen um.
Alles auf einen Blick
- Kostenträgerzeitrechnung
- betrachtet eine Abrechnungsperiode
- ermittelt Kosten oder Betriebsergebnis
- unterscheidet sich von der Stückrechnung
- Stückrechnung betrachtet eine Leistungseinheit
- berücksichtigt Produktion und Absatz
- Bestandsaufbau oder Bestandsabbau
- verwendet zwei Verfahren
- UKV: Umsatz minus Herstellkosten des Umsatzes und weitere betriebliche Kosten
- GKV: Gesamtleistung minus Gesamtkosten
- ermöglicht die Ergebnisprobe
- UKV und GKV stimmen bei korrekter Rechnung überein
- betrachtet eine Abrechnungsperiode
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